Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 564 — 
Nr. 7911.) Allerhöchster Erlaß vom 8. November 1871., betreffend den Tarif, nach wel. 
chem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei Calloe im 
Kreise Apenrade, Regierungsbezirks Schleswig, vom I. Januar 1872. ab 
bis auf Weiteres zu entrichten sind. 
D. mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 30. Oktober d. J. Mir 
„vorgelegten Taris, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafen- 
anlagen bei Calloe im Kreise Apenrade, Regierungebezirks Schleswig, vom 
1. Januar 1872. ab bis auf Weiteres zu entrichten sind, sende Ich Ihnen von 
Mir vollzogen hierbei zur weiteren Veranlassung zurück. 
Dieser Erlaß ist mit dem Tarife durch die Gesetz= Sammlung zu ver- 
öffentlichen. 
Berlin, den 8. November 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Finanzminister. 
Tarif, 
nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei 
Calloe im Kreise Apenrade, Regierungsbezirks Schleswig vom 1. Ja- 
nuar 1872. ab bis auf Weiteres zu entrichten sind. 
Vom 8. November 187.1. 
An Abgaben sind zu entrichten: 
1) von jedem eingehenden Fahrzeuge für jede Tonne der Tragfehigkeit 
Miennige, 
2) von den Waaren, welche an der Ladebrücke gelöscht oder 
geladen werden, für je 2000 Pfund des Gewichts der 
gelöschten oder geladenen Waaren ..... ... . .. . . .. . . . ... 7 
3) von jedem Fahrzeuge, welches den Hafen als Winterlager 
benutzt, für jede Tonne der Tragfähigkeit . ... 9 
4) für das Kielholen eines Fahrzeuges, für jede Tonne der 
Tragfähigkeeieitt::. 3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.