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Nr. 7911.) Allerhöchster Erlaß vom 8. November 1871., betreffend den Tarif, nach wel.
chem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei Calloe im
Kreise Apenrade, Regierungsbezirks Schleswig, vom I. Januar 1872. ab
bis auf Weiteres zu entrichten sind.
D. mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 30. Oktober d. J. Mir
„vorgelegten Taris, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafen-
anlagen bei Calloe im Kreise Apenrade, Regierungebezirks Schleswig, vom
1. Januar 1872. ab bis auf Weiteres zu entrichten sind, sende Ich Ihnen von
Mir vollzogen hierbei zur weiteren Veranlassung zurück.
Dieser Erlaß ist mit dem Tarife durch die Gesetz= Sammlung zu ver-
öffentlichen.
Berlin, den 8. November 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Finanzminister.
Tarif,
nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei
Calloe im Kreise Apenrade, Regierungsbezirks Schleswig vom 1. Ja-
nuar 1872. ab bis auf Weiteres zu entrichten sind.
Vom 8. November 187.1.
An Abgaben sind zu entrichten:
1) von jedem eingehenden Fahrzeuge für jede Tonne der Tragfehigkeit
Miennige,
2) von den Waaren, welche an der Ladebrücke gelöscht oder
geladen werden, für je 2000 Pfund des Gewichts der
gelöschten oder geladenen Waaren ..... ... . .. . . .. . . . ... 7
3) von jedem Fahrzeuge, welches den Hafen als Winterlager
benutzt, für jede Tonne der Tragfähigkeit . ... 9
4) für das Kielholen eines Fahrzeuges, für jede Tonne der
Tragfähigkeeieitt::. 3