Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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geruht. Die vorgedachte Allerhöchste Urkunde wird durch das Amtsblatt der König- 
lichen Regierungen zu Cöln, Düsseldorf und Arnsberg veröffentlicht werden. 
Berlin, den 10. November 1871. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Weishaupt. 
  
(Nr. 7916.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des revidirten Sta- 
tuts der Korporation der Kaufmannschaft zu Tilsit vom 22. August 1871. 
Vom 17. November 1871. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 13. d. M. 
das von der Korporation der Kaufmannschaft zu Tilsit am 22. August d. J. 
beschlossene revidirte Statut dieser Korporation zu genehmigen geruht. Der 
Allerhöchste Erlaß nebst dem revidirten Statute wird durch das Amtsblatt der 
Königlichen Regierung zu Gumbinnen bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 17. November 1871. 
Der Minister für Handel) Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Moser. 
  
(Nr. 7917.) Bekanntmachung, betreffend die der Rheinischen Eisenbahngesellschaft ertheilte 
landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb der Eisenbahnen von 
Wattenscheid nach Dortmund resp. Hörde, von Troisdorf nach Speldorf, 
von Lihn über Crefeld nach Gladbach und von Neuß nach Viersen. 
Vom 24. November 1871. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom 
20. November 1871. der Rheinischen Eisenbahngesellschaft den Bau und Betrieb 
der Eisenbahnen von Wattenscheid nach Dortmund resp. Hörde, von Troisdorf 
nach Speldorf, von Linn über Crefeld nach Gladbach und von Neuß nach Viersen 
unter gleichzeitiger Verleihung des Expropriationsrechts zu gestatten geruht. 
Die vorgedachte Urkunde gelangt durch die Amtsblätter der Königlichen 
Regierungen zu Cöln, Düsseldorf und Arnsberg zur Veröffentlichung. 
Berlin, den 24. November 1871. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Weishaupt. 
—— 
(Nr. 7915—7918.) (Nr. 7918.)
	        
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