Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7918.) Bekanntmachung, betreffend die der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft ertheilte 
landesherrliche Konzession zum Bau und Betrieb einer Lokomotiobahn 
von Gleiwitz in der Richtung auf Morgenroth und über Antonienhütte 
in der Richtung auf Schwientochlowitz und Kattowitz nebst Zweigbahnen 
Behufs Anschlusses an die zwischen der Oberschlesischen und der Wilhelms- 
bahn belegenen Gruben- und Hüttenwerke. Vom 25. November 1871. 
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Konzessions-Urkunde vom 
20. November 1871. der Oberschlesischen Eisenbahngesellschaft den Bau und 
Betrieb einer Lokomotivbahn von Gleiwitz in der Richtung auf Morgenroth 
und über Antonienhütte in der Richtung auf Schwientochlowitz und Kattowitz 
nebst Zweigbahnen Behufs Anschlusses an die zwischen der Oberschlesischen und 
der Wilhelmsbahn belegenen Gruben- und Hüttenwerke unter gleichzeitiger Ver- 
leihung des Expropriationsrechts zu gestatten geruht. 
Die vorgedachte Urkunde gelangt durch die Amtsblätter der König- 
lichen Regierungen in Breslau und Oppeln zur Veröffentlichung. 
Berlin, den 25. November 1871. 
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
Im Auftrage: 
Weishaupt. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministerlums. 
Berlin) gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerel 
J EK. . Decke. * 
 
	        
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