Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 589 — 
(Nr. 7925.) Allerhöchster Erlaß vom 20. November 1871., betreffend den Tarif, nach 
welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen zu Rothen- 
spiecker, im Kreise Eiderstedt des Regierungsbezirks Schleswig, vom 
1. Januar 1872. an bis auf Weiteres zu erheben sind. 
D. mittelst Ihres gemeinschaftlichen Berichts vom 10. November d. J. 
Mir vorgelegten Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafen- 
anlagen zu Rothenspiecker, Kreis Eiderstedt, Regierungsbezirk Schleswig, vom 
1. Januar 1872. an bis auf Weiteres zu erheben sind, sende Ich Ihnen von 
„Mir vollzogen zur weiteren Veranlassung hierbei zurück. 
Dieser Erlaß ist mit dem Tarife durch die Gesetz Sammlung bekannt 
zu machen. 
Berlin, den 20. November 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Tamphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
Er. 77#.) Tarif,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.