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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen.
Obligation
des
Sensburger Kreises
Littr.
über
..... Thaler Preußisch Kurant,
V. Emission.
Auf Grund des unten ... genehmigten Kreistagsbeschlusses
vom 31. August 1871. wegen Aufnahme einer Schuld von 20,000 Thalern
bekennt sich die ständische Finanzkommission des Sensburger Kreises Namens
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd-
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ....... ... Thalern Preußisch
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich
zu verzinsen ist.
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 20,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1873. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 46 Jahren aus einem
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich,
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maß-
gabe des genehmigten Tilgungsplanes.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem
Monate Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor,
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben,
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine im Staatsanzeiger, in dem Amts-
blatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen und in dem Sensburger Kreis-
blatte, event. in anderweit von dem Staate noch näher zu bestimmenden Publi-
kationsorganen.
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen postnumerando, am 2. Januar und am I. Juli
jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz-
sorte mit jenem verzinset. .
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