Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Obligation 
des 
Sensburger Kreises 
Littr. 
über 
..... Thaler Preußisch Kurant, 
V. Emission. 
Auf Grund des unten ... genehmigten Kreistagsbeschlusses 
vom 31. August 1871. wegen Aufnahme einer Schuld von 20,000 Thalern 
bekennt sich die ständische Finanzkommission des Sensburger Kreises Namens 
des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkünd- 
bare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von ....... ... Thalern Preußisch 
Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit fünf Prozent jährlich 
zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 20,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1873. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 46 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent jährlich, 
unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen, nach Maß- 
gabe des genehmigten Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1873. ab in dem 
Monate Oktober jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie 
die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen 
soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei 
und Einen Monat vor dem Zahlungstermine im Staatsanzeiger, in dem Amts- 
blatte der Königlichen Regierung zu Gumbinnen und in dem Sensburger Kreis- 
blatte, event. in anderweit von dem Staate noch näher zu bestimmenden Publi- 
kationsorganen. 
Bis zu dem Tage) wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen postnumerando, am 2. Januar und am I. Juli 
jeden Jahres, von heute an gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münz- 
sorte mit jenem verzinset. . 
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