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Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Sensburg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschreibung
sind auch die dazu gehörigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine zurück-
zuliefern. Für die fehlendes Zinskupons wird der Betrag vom Kapital abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem
Rückzahlungstermine nicht erhoben werden) sowie die innerhalb vier Jahren, vom
Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit an gerechnet, nicht erhobenen Zinsen,
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts- Ordnung Theil I.
Titel 51. J. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Sensburg.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch soll
demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen Ver-
jährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz der
Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaubhafter
Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten
und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung ausgezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind zehn halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres 1876. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
kupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunal=
kasse 1 Sensburg gegen Ablieferung des der älteren Zinskupons- Serie bei-
gedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der
neuen Zinskupons= Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis
mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift
ertheil
Sensburg, den . .ten .... 18..
Die kreisständische Finanzkommission für den Kreis Sensburg.
Nr. 7927.) Pro-