Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

— 598 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zinskupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Sensburger Kreises 
V. Emission 
Littr. ..... M .... 
über .. .. . . . . . . Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über 
..... Thaler.....Sill-ergrvfehen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen gessen, „NRückgabe in der 
Zeit vom .. ten.. . . . .. bis. re.o“ 
bis. und späterhin die Zinsen der abenamnten Krei- Obligation 
für das Halbsahr v neoon ... bs. mit (in Buchstaben) 
. . .. Thalern . .. .. Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Sensburg. 
Sensburg, den .. ien ...... ... 18.. 
Die kreisständische Finanzkommission für den Kreis Sensburg. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenm dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nach 
der Fälligkeit, vom Schluß des betreffenden 
Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird. 
Pro-
	        
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