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(Nr. 7930.) Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1871., betreffend die Anwendung des
Allerhöchsten Erlasses vom 19. Oktober 1870. (Gesetz Samml. für 1871.
S. 91.) wegen Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und
die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen im Kreise Marienburg) Re-
gierungsbezirks Danzig, auf die veränderte Richtung der ad 1. und 2.
dieses Erlasses bezeichneten Straßen.
—- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß
die zu 1. und 2. Meines Erlasses vom 19. Oktober 1870. bezeichneten Chausseen
im Kreise Marienburg) Regierungsbezer. Danzig, von der Eisenbahnbrücke bei
Kalthof durch Neuteich und von Neuteich nach dem Marktflecken Tiegenhof, statt
in der Richtung über Tralau und Marienau, über Tragheim und Eichwalde,
beziehungsweise über Ladekopp und Orloff ausgeführt werden, bestimme Ich
hierdurch, daß die durch Meinen Erlaß von demselben Tage (Gesetz= Samml.
für 1871. S. 91.) dem Kreise Marienburg verliehenen Rechte auch auf die
Chausseen in der veränderten Richtung zur Anwendung kommen sollen.
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Berlin, den 13. November 1871.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche
Arbeiten und den Finanzminister.
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).