Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1871. (62)

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(Nr. 7930.) Allerhöchster Erlaß vom 13. November 1871., betreffend die Anwendung des 
Allerhöchsten Erlasses vom 19. Oktober 1870. (Gesetz Samml. für 1871. 
S. 91.) wegen Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und 
die Unterhaltung mehrerer Kreis-Chausseen im Kreise Marienburg) Re- 
gierungsbezirks Danzig, auf die veränderte Richtung der ad 1. und 2. 
dieses Erlasses bezeichneten Straßen. 
—- Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß 
die zu 1. und 2. Meines Erlasses vom 19. Oktober 1870. bezeichneten Chausseen 
im Kreise Marienburg) Regierungsbezer. Danzig, von der Eisenbahnbrücke bei 
Kalthof durch Neuteich und von Neuteich nach dem Marktflecken Tiegenhof, statt 
in der Richtung über Tralau und Marienau, über Tragheim und Eichwalde, 
beziehungsweise über Ladekopp und Orloff ausgeführt werden, bestimme Ich 
hierdurch, daß die durch Meinen Erlaß von demselben Tage (Gesetz= Samml. 
für 1871. S. 91.) dem Kreise Marienburg verliehenen Rechte auch auf die 
Chausseen in der veränderten Richtung zur Anwendung kommen sollen. 
Dieser Mein Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kennt- 
niß zu bringen. 
Berlin, den 13. November 1871. 
Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Camphausen. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten und den Finanzminister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats= Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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