Das Deutsche Reich und seine einelnen Glieder. (März 7.) 59
I. Klasse „Ersatz Leipzig“; Panzerschiff I. Klasse „Ersatz Friedrich der
Große"“; Kreuzer II. Klasse „M“; Kreuzer II. Klasse „N"“. An Bauraten
sind also nur 31395000 M statt der geforderten 35395000 M bewilligt.
Zur artilleristischen Armierung im Bau befindlicher Schiffe waren 8246 000 M
gefordert worden, wovon 600000 M gekürzt sind. Zur Fortsetzung des
Umbaues von Schiffen wurden an Raten 4 Millionen Mark gefordert und
bewilligt behufs Erneuerung von Maschine und Kessel zweier Schiffe der
Sachsen-Klasse, sowie zur Grundreparatur ebenso für Schiff 3. und 4. der
Sachsen-Klasse. Zu Neubauten waren 7673000 M ausgeworfen, wovon
die Kommission 5173000 M abgestrichen hat. Bewilligen will sie: zum
Bau des Panzerschiffes I. Klasse „Ersatz König Wilhelm I.“ als 1. Rate
1 Million Mark, des Kanonenbootes „Ersatz Hyäne" als 1. Rate 500 000
und des Kanonenbootes „Ersatz Iltis“ als Gesammtforderung 1 Million
Mark. Dagegen hat die Kommission gestrichen: die 1. Raten für die
Kreuzer II. Klasse „O“ und „P“ von je 1 Million Mark, für den Aviso
„Ersatz Falke“ von 500000 M, für ein Torpedodivisionsboot von 837000 M
und für Torpedoboote von 1 800 000 M Bei der artilleristischen Armierung
der Neubauten wurden von den 1 650000 M 800 000 M gestrichen.
Die zur Torpedo-Armierung der bereits im Bau befindlichen Schiffe geforderten
Raten von 2445000 M wurden bewilligt. Für Neubauten waren zur
Torpedo-Armierung 925.000 M ausgeworfen. Die Kommission hat den
ganzen Betrag gestrichen. Für die Ausrüstung älterer Schiffe mit Maschinenkanonen
wurden 1 500000 M. gefordert, wovon die Kommission
500000 M abstrich. Von anderen Forderungen sind 27500 M zu Vorarbeiten
für den Neubau eines Dienstgebäudes der obersten Marinebehörden
in Berlin abgelehnt, die Rate von 350 000 M zur Vergrößerung der
Kohlenlager auf 200 000 M reduziert worden. Statt der Schlußrate von
429800 M zur Errichtung von Lagerplätzen für Materialien zur Schiffskesselheizung
wurde nur eine zweite Rate von 300000 M also 129 800 M
weniger bewilligt. Die Kommission hat also an den Schiffsbauten, ihrer
Armierung ect. 12 037000 M gestrichen.
7. März. (Preußen.) Der Minister für Handel und Gewerbe
erläßt folgende Bestimmungen über die Beaufsichtigung der
Börsen:
1. Die mit der unmittelbaren Aussicht über die Börsen betrauten
Handelsorgane haben Anträge und Vorstellungen, die an die Staatsregierung
gehen sollen, im allgemeinen an den für den Sitz der Börse zuständigen
Regierungspräsidenten — für Berlin an den Oberpräsidenten in
Potsdam — zu richten. An den Minister für Handel und Gewerbe sind
Anträge und Vorstellungen nur zu richten, wenn nach den gesetzlichen oder
Verwaltungsvorschriften ihm die Entscheidung obliegt, oder wenn es sich
um Angelegenheiten von grundsätzlicher oder über den einzelnen Börsenplatz
hinausgehender Bedeutung handelt. Auch solche Anträge und Vorstellungen
sind regelmäßig dem Regierungspräsidenten bezw. Oberpräsidenten
zur Weiterbeförderung zu übersenden. Nur wenn eine besonders eilige
Behandlung notwendig ist, sind Anträge und Vorstellungen unmittelbar
an den Minister für Handel und Gewerbe zu senden; in solchen Fällen
ist gleichzeitig dem Regierungs= bezw. Oberpräsidenten, möglichst unter Mitteilung
von Abschriften, Kenntnis zu geben. 2. Das unter Ziffer 1 vorgeschriebene
Verfahren haben in gleicher Weise die bei den Börsen bestellten
Staatskommissare in Betreff ihrer nach § 2 des Börsengesetzes zu erstattenden
Berichte zu beobachten. 3. Die Regierungspräsidenten, für Berlin der