Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXIV. Band. (24)

Ungemessene  Fröhnen  alternativ  mit  Dienstgeld.  63

statt  der  Naturalfrohndienste  eine  jährliche  Geldabgabe
  von  18  fl.  45  kr.,  beziehungsweise  9fl.  221,  kr.
an  die  Gutsherrschaft  zu  entrichten,  es  dem  Belieben
der  letzteren  ausdrücklich  anheim  gestellt  geblieben
war,  auf  die  Naturalfrohndienste  zurückzugrelfen  und
deren  Leistung  wieder  zu  fordern.

Angesichts  der  klaren  Bestimmung  des  Artikels  2
des  Gesetzes  v.  4.  Juni  1848,  die  Aufhebung  2c.  der
Grundlasten  betr.,  nach  welcher  nur  die  in  bestimmte
Geldbeträge  —  wenn  auch  unter  alternativem  Vorbehalte
  der  Naturalleistung  —  umgewandelten  gemessenen
  Frohnen  für  eine  fortbestehende  Abgabe
erklärt  sind,  leidet  es  nun  nicht.  den  mindesten  Zwelfel,
  daß  die  Weigerung  der  Verklagten,  die  von  ihnen
  für  ungemessene  Frohndienste  geforderten  Geldbeträge
  noch  ferner  zu  entrichten,  ihre  volle  Berechtigung
  habe.  Ungemessene  Frohnen  und  damit  auch
die  ihnen  auf  Widerruf  substituirten  Geldprästationen
haben  in  Kraft  des  mehrerwähnten  Gesetzes  zu  bestehen

  aufgehört.

(Ad  b):  Kläger  ist  der  Meinung  und  beide
Vorinstanzen  haben  dem  beigepflichtet,  es  stehe  der
Gutsherrschaft  ein  Wahlrecht  zwischen  Leistung  der
ungemessenen  Frohndienste  und  Prästation  der  dafür
kontraktlich  festgesetzten  Geldbeträge  gar  nicht  mehr
zu,  sobald  sie  50  Jahre  hindurch  die  Naturalfrohndienste
  nicht  mehr  gefordert,  vielmehr  statt  derselben
die  Geldleistung  in  dem  bestimmten  gleichförmigen
Betrage  angesprochen  und  erhoben  habe.  Zur  rechtlichen
  Begründung  dieser  Ansicht  wird  sich  auf  die
Bestimmungen  des  preuß.  LR.  Th.  II  Tit.  VII
§.  430  berufen,  allein  in  höchst  unpassender  Weise.
Dieser  §F.  behandelt  nur  den  Fall,  daß  einem  Frohnpflichtigen
  innerhalb  50  Jahren  die  Dienste  in  Natur
nicht  abgefordert  wurden,  sondern  nur  Dienstgeld  von
ihm  entrichtet  worden  ist.  Es  ist  also  damit  nur  für
einen  Zustand,  wie  er  sich  innerhalb  elnes  Zeitraumes