Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1873. (64)

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(Nr. 8097.) Allerhöchster Erlaß vom 10. März 1873., betreffend die Aufhebung der Polizei- 
ordnung für die Stadt Harburg vom 25. Mai 1859., sowie die Ueber- 
lassung der Ortspolizei in dieser Stadt an die dortige Stadtgemeinde zur 
eigenen Verwaltung. 
A## den Bericht vom 7. März cr. will Ich die Poligeioronung für die Stadt 
Harburg vom 25. Mai 1859. Mi“ für Hannover S. 654. ff.) hier- 
mit vom 1. April d. J. ab außer Kraft setzen und Sie ermächtigen, die Orts- 
polizei in der genannten Stadt der dortigen Stadtgemeinde zur eigenen Verwal- 
tung nach Ws der bestehenden Vorschriften und insbesondere unter Vor- 
behalt der, der Staatsregierung nach F. 78. der Revidirten Städteordnung für 
annover vom 24. Juni 1858. und nach F. 2. der Verordnung über die Po- 
Uzeiverwaltung vom 20. September 1867. zustehenden Besugnise zu überlassen. 
Gegenwärtiger Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. 
Berlin, den 10. März 1873. " 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Mimnister des Innern. 
 
	        
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