Die S##weil. (Nov. 24. — Tez. 7.) 441
geordnete in den Großen Rath zu wählen hal, Einsprache bei ihm erhoben
worden sei, und er der Bundesversammlung diese Frage in ihrer nächsten
Session zur Entscheidung vorlegen werde. Jedensalls halte er es für rathsam,
wenn der Lesfiner Große Nalh diese Entscheidung vor jedem weiteren
Vorgehen in der Verfassungsrevision abwarte, damit er sich nicht der Gefahr
aussetze, falls sein Revisionswerk nicht in Uebereinstimmung mit derselben
ausfällt, die Bundesgarantie ihm verweigert zu sehen. Da das eidgenössische
Justiz= und Polizei-Departement schon vor dem bundesräthlichen Beschlusse
dem Tesfiner Grosen Rath wohlmeinend eine ähnliche Bemerkung hat zuzehen
lassen, ohne daß seine ultramontane Mehrheit sich in der Fortberathung
er Verfassungsrevision stören ließ, scheint es, als ob dieselbe vor einer solchen
Gefahr nicht zurückscheue.
24. November. (Bern.) Gr. Rath: Berathung des Budgets
für 1876: Bei dem Abschnitt „Kirchenwesen“ stellt der ultramontane
Jurassier Folletete den Antrag,
den Ansaß von 110,000 Fr. für Besoldung der Geistlichen der katholischen
Kirche auf 20,000 Fr. herabzusetzen und die Regierungen einzuladen,
Vorschläge für Subventlonirung auch des römisch-katholischen Cultus
vorzulegen, worauf Regierungsrath Bodenheimer erwiedert, es sei sekbstverständlich,
daß, wenn sich die Römisch-Katholischen den Stantsgesehen unterwersen,
dieselben gleich den Chrislkatholischen ebenfalls der Staatsfubvention
theilhaftig seien; eine besondere Subvention für die römische Kirche könne
der Staat nicht zugeben. Das Budget unterscheide bloß zwei Culte im Allgemeinen,
die protestantische und die kotholische Kirche, und mache bei der
ersten auch keinen Unterschied zwischen den beiden Richtungen, den Orthodoxen
und den RNeformern. Mit großer Mehrheit wird der Antrag Folletate“s
verworfen.
26.—27. November. (Tessin.) Gr. Rath: lehnt bei Fortsetzung
seiner Berathungen über die Revision der Verfassung den Antrag,
den 38 Wahlkreisen nach den Forderungen der Bundesverfassung und
des Bundesraths eine proportionelle Vertretung im Gr. Gathe zu
gewähren, mit 49 gegen 26 Stimmen ab. Am folgenden Tage besinnt
sich die ultramontane Mehrheit doch wenigstens halb und halb
eines Bessern und beschließt mit Mehrheit, neben der Verfassungsrevision
ein besonderes Projekt einer proportionalen Volksvertretung
im Gr. Rathe der Volksabstimmung zu unterbreiten.
29. November. (Genf.) Bei der Installation des neuen
Staatsraths erklärt der bisherige Staatsraths-Präsident Garteret,
er habe die Wahl angenommen, um gegen Rom zu kämpfen; die
neue Regierung werde das begonnene Werk fortsetzen und der ultramontanen
Agitation auf dem Lande, die von dem vertriebenen Bischof
Mermillod von Frankreich aus angestiftet sei und geleitet werde,
mit allen Kräften entgegenarbeiten.
7. Dezember. Zusammentritt der Bundesverfammlung. Der
neue Nationalrath wählt mit 84 gegen 20 Stimmen den Oberstl.