Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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Mr. 8205.) Allerhõchster Erlaß vom 1. Juni 1874., betreffend die Bildung der Wahl- 
kreise für die Provinzialsynode in den Provinzen Preußen, Brandenburg, 
Pommern, Schlesien und Sachsen. 
A den vom Eoangelischen Ober-Kirchenrath im Einverständniß mit dem 
Diniste der geistlichen Angelegenheiten erstatteten Bericht vom 27. Mai d. J. 
verordne Ich zur Ausführung der Bestimmung §F. 61. Abs. 2. der Kirchen- 
emeinde und Synodalordnung vom 10. September v. J. (Oesetz= Samul. 
417.), daß bis zur anderweiten kirchengesetzlichen Regelung die Bildung der 
Wahlkreise für die Provinzialsynode in den Provinzen Preuzen, Brandenburg, 
Pommern, Schlesien und Sachsen nach Inhalt der anliegenden Zusammenstellung 
in der Weise zu erfolgen hat, daß in der Provinz Sachsen mit Ausschluß der 
Stolbergischen Grafschaften neun und dreißig, in den übrigen gnannten Pro- 
vinzen je vierzig Wahlkreise hergestellt werden. Dieser Mein Erlaß ist durch 
die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Schloß Babelsberg, den 1. Juni 1874. 
Wilhelm. 
Falk. 
An den Minister der geistlichen Angelegenheiten und 
den Evangelischen Ober-Kirchenrath. 
— 31° Zu ·
	        
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