Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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(Nr. 8222.) Allerhöchster Erlaß vom 12. Juni 1874., betreffend die Verleihung eines höheren 
· Amtskarakters an die Richter erster Instang. 
Auf Ihren Bericht vom 4. Juni 1874. bestimme Ich hiermit was folgt: 
1) Die in den Erlassen vom 19. März 1850. zu 2. und vom 20. März 
1872. zu 5. und 8. enthaltenen Bestimmungen über die Verleihung eines 
höheren Amtskarakters an die Richter ester Jastan will Ich dahin 
erweitern, beziehentlich abändern, daß denselben fortan bis zu Dreivierteln 
der Gesammtzahl in der Monarchie ein höherer Amtskarakter verliehen 
werden kann. 
2) Die Verleihung des höheren Amtskarakters erfolgt: 
a) in dem Geltungsbereiche der Verordnung vom 2. Januar 1849. 
durch Ernennung zum Stadt--, Stadt- und Kreis= oder Kreis- 
gerichts-Rath; 
b) in dem Bezirke des Appellationsgerichtshofes zu Cöln, bei den 
Landgerichten: durch Ernennung zum Landgerichts-Rath, bei den 
Friedensgerichten: durch Ernennung zum Justigrath; 
e) in dem Bezirke des Appellationsgerichts zu Celle, bei den Ober- 
gerichten: durch Ernennung zum Obergerichts-Rath, bei den Amts- 
gerichten: durch Ernennung zum Ober-Amtsrichter; 
d) in den Bezirken der Appellationsgerichte zu Kiel, Kassel und 
Wiesbaden, bei den Kreisgerichten: durch die Ernennung zum 
Kreisgerichts. Rath, bei den Amtsgerichten: durch die Ernennung 
zum Ober-Amtsrichter. 
3) In Betreff der Richter erster Instanz im Departement des A pellations- 
gerichts zu Frankfurt a. M. verbleibt es bei den bisherigen Bek- mmungen 
des §. 13. des Gerichtsversassungs. Gesetes für Frankfurt a. M. vom 
16. September 1856. und Nr. 2. Meines Erlasses vom 27. Januar 1868. 
Sie haben diesen Erlaß durch die Gesetz= Sammlung bekannt zu machen. 
Schloß Babelsberg, den 12. Juni 1874. 
Wilhelm. 
Leonhardt. 
An den Justizminister. 
  
Redigirt im Büreau des Staats.- Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckeres 
r! v. Decker). 
 
	        
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