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Verzeichniß
der
kautionspflichtigen Beamtenklassen aus dem Bereiche des Staatsministeriums
und des Finanzministeriums und der Kautionsbeträge.
Im Bereiche des Staatsministeriums.
A. ZJur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen:
1) bei der Kasse der General-Ordenskommission:
a) der Rendant,
b) der Kontroleur;
2) bei der Kasse des Deutschen Reichs= und Preußischen Staatsanzeigers:
der Rendant;
3) bei dem Gesetz Sammlungs-Debitskomtoir:
der mit der Verwaltung der Bestände beauftragte Beamte.
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt:
1) bei der Kasse der General-Ordenskommission:
a) für den Rendaneen .. .. . .. .. . .. 3000 Thlr.
b) für den Kontrollller . .... . . . . . . 1400
2) bei der Kasse des Deutschen Reichs= und Preußischen Staatsanzeigers:
für den Rendanten . .. ·............ sIoOoThltj
3)beidcmGesetz-SammlungssDebitskomtoir:
für den mit der Verwaltung der Bestände beauf-
tragten Beamen .. . . .. .... 200 Thlr.
Im Bereiche des Finanzministerinms.
I. Im Bereiche der Verwaltung für das Etats- und Kassenwesen.
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen:
1) bei der General- Staatskasse:
der Rendant, der Oberbuchhalter, die Kassirer, der Kassirer-Assistent;
2) bei der Staatsschuldentilgungskasse und der Kontrole der Staats-
papiere:
die Rendanten, die Oberbuchhalter, die Buchhalter und Kassirer,
die Kassensekretaire;
3) bei der Haupt-Seehandlungskasse:
der Rendant, der Kontroleur, der Kassirer;
4) bei