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3) die Kontroleure bei der Kreiskasse zu Ragnit und bbei dem Rentamte
Berlnn . . .. . . .. . . . . . . . Thlr.
4) die unter A. 4. aufgeführten Amtsdiener * bis 100 Thlr.
5) die unter A. 5. bezeichneten Beamten der Domanial-Brunnen-, Bade-
und Weinbergsverwaltungen, bei Verwaltungen von
größerem Umfange. . ... ..... ... . . . . 2000 Thlr.
mittlerem ·......·.......... 1000
geringem -................. 500
III. Im Bereiche der Forstverwaltung.
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen:
1) Rendanten der Forstkassen,
2) - Forstakademie-Kassen,
3) Kassen der Torfverwaltungen und Nebenbetriebsanstalten,
H der Rendant der Thiergartenkasse zu Cleve,
5) die Forst-Untererheber, sofern sie nicht von den Forstrendanten als
deren Privatagenten angenommen und unter deren Verantwortlichkeit
fungiren.
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt für:
1) Rendanten bei Forstkassen von
größerem Umfane ... 2000 Thlr.
mittlerem -................. 1000
geringem -..·.............. 500
2) Rendanten der Forstakademie-Kassen 500
3) Rendanten unter A. 3. bei Kassen von
größerem Umfangeg . . .. 1000
mittlerem .. . . . .. 500
geringem 200
4) der Rendant der Thiergartenkasse zu Cleve 200
5) Forst-Untererheber bei einem Kassenverkehre von
größerem Umfange . ......... .. . . .. 400
mittlerer: 200
geringem .l.. 100
IV. Im Bereiche der Verwaltung der indirekten Steuern.
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen:
1) Hypothekenbewahrer in der Rheinprovinz,
2) der Dirigent und Rendant des Haupt. Stempelmagazins in Berlin,
sowie die Buchhalter und Revisoren daselbst,
Jahrgong 1874. (Nr. 8224.) 3) Ren-