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5) Verwalter von Magazinen und Materialienbeständen,
6) ständige Assistenten der Beamten zu 4. und 5., sofern sich dieselben
instruktionsmäßig an der Vereinnahmung und Verausgabung von Gel-
dern bezw. Materialien zu betheiligen haben,
7) Boden= und Lademeister,
8) Packmeister,
9) Kassendiener.
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt für:
1) Rendanten der Hauptkassen 3000 Thlr.
2) Rendanten der Kommissionskassen 2000
3) Kassirer und ständige Vertreter der Rendanten der Haupt-
kassen und der Kommissionskassen 1000
4) Verwalter der Stations., Billet-, Telegraphen., Güter-
oder Gepäckexpeditionskassen von
größerem Umfange . .. ..................... . .. . . .. 1200
mittleten:::: 600
geringem -........................... bis 300
5) Verwalter von Magazinen und Materialienbeständen von
größerem Umfange . ....... .. ... ..... . ........ .... 1200
mittlerem -............................... 600
geringem .. . . .. bis 302
6) Beamte unter A. ö. die Hälfte der zu 4. und 5. bezeich-
neten Beträge, jedoch nicht mehr asss 300
7) Boden- und Lademeisternrnrn 150
8) Packmeiteer 150
9) Kassendirennr . . .. 150
II. Bauverwaltung.
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen:
1) der Rendant der Bauakademiekasse zu Berlin,
2) der Rendant der Ruhrhafenkasse zu Ruhrort,
3) die Magazin= und Materialienverwalter.
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt für:
1) den Rendanten der Bauakademiekasse zu Berlin 2000 Thlr.
2) den Rendanten der Ruhrhafenkasse zu Ruhrortt . 3000
3) die Magazin- und Materialienverwalter bei Stellen von
größerem Umfane 00
mittlerem . . . .. 400
geringem -...........·...·..............· 100
(Nr. 6229.) III. Han-