Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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Ul. Haudels= und Gewerbeverwaltung. 
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet find nachfolgende Beamtenklassen: 
1) bei der Porzellan-Manufakur in Berlin: 
der Rendant, der Oberinspektor und Kassenkontroleur, der 
Malerei-Buchhalter, der Magazinverwalter, die Verkaufsbeamten, 
2) bei der Gewerbe-Akademie in Berlin: 
der Rendant, 
3) bei den polytechnischen Schulen in Aachen und Hannover: 
die Rendanten. 
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt: 
1) bei der Porzellan-Manufaktur in Berlin: 
a) für den Rendanten der Hauptkasse 2000 Thlr. 
b) Oberinspektor und Kassenkontrolelr 1000 
c) . Malerei-Buchhalter 1000 
4) Magazinverwalterr 900 
e) . ersten Verkaufsbeamten . .. . . ... 900 
1) . die übrigen Verkaufsbeamten 500 
2) bei der Gewerbe-Akademie in Berlin: 
für den Rendannetee .. . ..... ... . ... 1800 
3) bei den polytechnischen Schulen in Aachen und Hannover: 
für die Rendanen 1800 
sofern die Stellen nicht nebenamtlich verwaltet werden. 
IV. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung. 
A. Zur Kautionsleistung verpflichtet sind nachfolgende Beamtenklassen: 
1) der Rendant der Ministerial-Bergwerkskasse zu Berlin, 
2) die Rendanten und Kontroleure der Oberbergamtskassen, 
3) der Rendant, der Kontroleur und diejenigen Buchhalter der Bergwerks- 
Direktionskasse zu Saarbrücken, welche bei den in §F. 1. des Kautions- 
gesetzes vom 25. März 1873. bezeichneten Geschäften betheiligt find, 
4) die Rendanten und Kontroleure der Staatswerks-Betriebskassen, 
5) die Produkten- und Materialienverwalter der fiskalischen Werke, 
6) d Beamten der mit den fiskalischen Werkskassen vereinigten Salzsteuer- 
emter, 
7) die Beamten der Schichtmeistereien und Kassengehülfen, welche in ihrer 
amtlichen Stellung den Rendanten bei dem Geldgeschäfte, namentlich 
bei der Auslohnung, instruktionsmäßig zu assistiren haben, 
8) der Rechnungsführer der Maschinenwerkstatt der Königlichen Eisen- 
gießerei zu Gleiwitz, 
9) der
	        
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