Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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9) der Rendant des Kornmagazins zu Osterode, 
10) die Rendanten und Billeteure der Badeanstalten, 
11) die Rendanten der bergtechnischen Lehranstalten, 
12) der Rendant der Bergbaukasse zu Clausthal, 
13) der Rendant der Berg-Musikkorpskasse zu Clausthal, 
14) Kassendiener, welche mit der Annahme, der Aufbewahrung oder dem 
Transport von Geldern oder geldwerthen Gegenständen beauftragt 
werden. 
B. Die Höhe der Kaution für die Beamtenklassen unter A. beträgt für: 
1) den Rendanten der Ministerial-Bergwerkskasse zu Berlin 3000 Thlr. 
2) die Rendanten der Oberbergamtskassen. 1500 Thlr. bis 3000 
die Kontroleure derselben 700 
3) den Rendanten der Bergwerks-Direktionskasse zu Saarbrücken 3000 
den Kontroleur derselben .. 1000 
die Buchhalter derselbhen .. 500 
4) die Rendanten von Betriebskassen der Staatswerke von 
größerem Umfange (I. Klasse) .... .. ........... . . .. 1500 
geringerem Umfange (II. Klasse .. 1000 
die Kontroleure der Staatswerks. Betriebskassen 500 
5) die Produkten= und Materialienverwalter 500 Thlr. bis 1500 
6) die unter A. 6. bezeichneten Salzsteueramts- 
Beamten . . . . . . . 500 .1000 
7) die Beamten der Schichtmeistereien und 
Kassengehülfen . ... 300 500 
8) den Rechnungsführer der Maschinenwerkstatt zu Gleiwitz 500 
9) den Rendanten des Kornmagazins zu Osterode 1000 
10) die Rendanten und Billeteure der Badeanstalten bis 800 
11) die Rendanten der bergtechnischen Lehranstaltenn .. bis 1000 
12) den Rendanten der Bergbaukasse zu Clausthal 1000 
13) den Rendanten der Berg-Musikkorpskasse zu Clausthal 200 
ad 10 bis 13, sofern die aufgeführten Stellen nicht naben- 
amtlich verwaltet werden; 
14) Kassendinen 150 
  
ohrgang 1874. (Nr. 8229—8230. 43 (Nr. 8230.)
	        
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