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o) Andreas Reineckens Wohnhaus und Stallung, laufende Num-
mer 14., assecurat. Nr. 4.,
pp)Jobst Ahrens Wohnhaus und Stallung, laufende Num-
mer 15., assccurat. Nr. 5.)
a) Heinrich Goldsiegels Wohnhaus 2c.) laufende Nummer 16.)
assecurat. Nr. 6.,
Christoph Daniels Wohnhaus, laufende Nummer 17.) asse-
curat. Nr. 7.,
Christoph Lamms Wohnhaus und Nebengebäude, laufende
Nummer 18., assecurat. Nr. 8.,
t) Jacharias Dieners Wohnhaus rc.) laufende Nummer 19.,
assecurat. Nr. 9.,
u)Eduard Reineckens Wohnhaus 2c., laufende Nummer 20.,
assecurat. Nr. 10.,
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7) Keimich Körners Wohnhäuser und Nebengebäude, laufende
ummer 21., assecurat. Nr. 11. und 12.,
w)
curat. Nr. 13.
und zwar mit deren Häusern, Gehöften, Gärten, Holz- und ähn-
lichen Plätzen (Clausthor-Gemeinde);
B. ferner das Kloster Frankenberg und
C. die vor dem Clausthore am Eingange des Gosethales belegene Fahren-
holzsche Oelmühle, über welches Grundstück die Hoheitsrechte bisher
zwischen den beiden Hohen Kontrahenten streitig geblieben sind.
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig treten deshalb Ihre sämmt-
lichen Hoheitsrechte über die unter Nr. 1. und 2. A. und B. vorgedachten Grund-
stücke auf ewige Zeiten ab und leisten auf die von Köchstibnen in Anspruch ge-
nommenen Goheltercche über die unter Nr. 2. C. erwähnte Oelmühle zu
—t Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen hiermit
erzicht.
Christoph Meyers Mahlmühle, laufende Nummer 22., asse-
/
Artikel 3.
Ferner treten Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig die Ihnen zu-
stehenden Hoheitsrechte über die Goslarsche Stadtforst an Seine Majestät den
Deutschen Kaiser, König von Preußen unter der Bedingung ab, daß dem Herzog-
thume Braunschweig dafür ein Territorial-Ersatz von einem Drittel des Um-
fangs der Siadforst in der Weise gewährt werde, daß entweder solche privative
oder fiskalische Braunschweigische Grundstücke, welche zur Zeit unter Preußischer
HKodeit stehen, aber einen Anschluß an Braunschweigisches Gebiet gestatten, der
raunschweigischen Hoheit unterstellt werden, oder daß fiskalische Preußische
Forsten, welche an das Braunschweigische Gebiet grenzen, an Braunschweig gegen
rsatz der Taxe abgetreten werden.
(Tr. 8232. Es