Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1874. (65)

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14  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  24.  Juli  1874.  wegen  Ausgabe  von
viereinhalbprozentigen  Prioritäts-Obligationen  der  Oberschlesischen  Eisenbahngeselschast
  um  Betrage  von  5,000,000  Thalern  oder  15,000),000
Mark  Reichswährung  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Breslau  Nr.  33.  S.  331.  bis  333.,  ausgegeben  den  14.  August  1874.;

15)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  27.  Juli  1874.)  wodurch  genehmigt  wird,
daß  die  durch  Entscheidungen  der  Landdrostei  zu  Lüneburg  resp.  zu  Stade
neu  geregelte  Grenze  der  Gemeinden  Ost-Ahrsen,  West-Jarlingen  und
Kettenburg  gegen  die  Gemeinden  Ottingen  und  Visselhoevede  zugleich  als
Grenze  des  Amts  Fallingbostel  und  des  Amtsgerichts  Walsrode  gegen
das  Amt  und  das  Amtsgericht  Rotenburg  festgestellt  werde,  durch  das
Amtsblatt  für  Hannover  Nr.  38.  S.  313.)  ausgegeben  den  11.  September
  1874.;

10)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  27.  Juli  1874.,  enthaltend  die  Genehmigung,
daß  die  in  Anlaß  der  Abfindung  von  Weideberechtigungen  in  den  fiskalischen
  Interessentenforsten  des  Thäster  und  Duinger  Beckes  neu  geregelte
Grenze  der  selbstständigen  fiskalischen  Forstbezirke  Duingerberg  und  Rotterholz

  Fegen  die  Gemeinde  Rott,  ferner  die  in  Folge  der  Spezialtheilung

und  Verkoppelung  der  Feldmark  Lübbrechtsen  neu  bestimmte  Grenze  der

Gemeinde  Lübbrechtsen  gegen  die  Gemeinde  L#ershausen,  sowie  die  in

Anlaß  der  Aufhebung  des  Weiderechts  der  Domaine  Eggersen  auf  der

Feldmark  Hoyershausen  entstandene  neue  Grenze  des  selbstständigen  fiskalischen

  Forstbezirks  Külf  gegen  die  Gemeinde  Hoyershausen  zugleich  als

Grenze  des  Amts  Lauenstein  und  des  Amtsgerichts  Coppenbrügge  gegen

das  Amt  und  das  Amtsgericht  Alfeldt  re.  ##sgestent  werde,  Lrcs  das

Amtkölatt  für  Hannover  Nr.  37.  S.  311.,  ausgegeben  den  9.  September
«-17)

  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  28.  Juli  1874.  wegen  eventueller
Ausgabe  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen  der  Stadt  Kattowitz
zum  Betrage  von  420,000  Mark  Reichsmünze  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Oppeln  Nr.  36.  S.  277.  bis  279.,  ausgegeben  den
4.  September  1874.;

18)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  28.  Juli  1874.  wegen  eventueller
Ausgabe  auf  jeden  Inhaber  lautender  Obligationen  der  Stadt  Gnesen
zum  Betrage  von  240,000  Mark  Reichsmünze  durch  das  Amtsblatt  der
Königl.  Regierung  zu  Bromberg  Nr.  36.  S.  306.  bis  308.,  ausgegeben
  den  4.  September  1874.;

19)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  3.  August  1874.,  betreffend  die  Verlängerung
der  Frist,  welche  der  Hannover-Altenbekener  Eisenbahngesellschaft  in  dem
durch  die  landesherrliche  Konzessions-Urkunde  vom  29.  Juni  1870.  (Gesetz-Samml.
  S.  518.)  bestätigten  Statut-Nachtrage  zur  Vollendung  und
Inbetriebnahme  der  Eisenbahn  von  Löhne  über  Hameln  und  Hildesheim
nach  Vienenburg  gestellt  ist,  bis  zum  1.  Juli  1875.,  durch  die  Amtsblätter

Jahrgang  1874.  47  für