Viertes Kapitel.
Der Feldzug in Baden.
Kostbare Monate hatte unterdes die deutsche Nationalversammlung
in Frankfurt mit der Beratung der „Grundrechte des deutschen Volkes“
verloren. Denn seit in den beiden deutschen Großmächten aus eigener
Kraft die Krone die Aufstandsversuche der Radikalen siegreich überwunden
und die Vermittelung der Nationalversammlung zurückgewiesen hatte, war
es mit der früheren vollen Geltung des Parlaments in der Paulskirche
vorbei. Nur die Energie seines Präsidenten Eduard Simson aus Königsberg
brachte überhaupt noch die Vollendung der deutschen Reichsverfassung
zustande. Der Schlußstein derselben war der Beschluß, die Würde des
Reichsoberhauptes mit dem Kaisertitel einem regierenden deutschen Fürsten
zu übertragen. Daß dieser nur der König Friedrich Wilhelm von Preußen
sein konnte, unterlag bei keinem Einsichtigen irgendwelchem Zweifel.
Gleichwohl dachte niemand daran, mit Preußen eine Verständigung über
die Verfassung zu erstreben, die doch mancherlei stark demokratische Zeigaben,
wie das nur suspensive Deto des Kaisers, geheime Abstimmung
bei den Wahlen u. a., enthielt. Oder meinte man, daß der Glanz der
Kaiserkrone ihn diese Beigaben übersehen lassen würde?
Trotz allem war es doch ein feierlicher Moment, als am 58. März
1849 der Hräsident Simson, nachdem der Wahlakt abgeschlossen, die Erwählung
König Friedrich Wilhelms zum deutschen Kaiser mit bewegter
Stimme verkündigte. Am 2. April traf die Deputation der KNationalversammlung
in Berlin ein, um dem preußischen Könige die erbliche
deutsche Kaiserwürde zu überbringen. Schon den nächsten Mittag gewährte
ihr der König Audienz.
Eine Stunde vorher hatte der König die Minister zur Beratung um
sich versammelt. Wohl lag in der Wahl für ihn eine große Dersuchung;
denn auf Macht in Deutschland war sein natürlicher Ehrgeiz gerichtet.
Aber doch war er bedenklich, ob manche Verfassungsbestimmungen eine
gedeihliche Führung der Kaiserwürde zulassen würden, und glaubte auch