Full text : Armee-Verordnungs-Blatt Dreiundzwanzigster Jahrgang (23)

1.Kapitel.  Begriff,  Gliederung,  Werkzeuge  u.  volkswirtschaftl.  Leistungd.  Verkehrs.  5

eines  Weges  oder  einer  Bahn,  auf  der  sich  die  Fortbewegung  vollziehen
kann.  Ohne  irgend  eine  solche  Bahn  ist  eine  Beförderung  überhaupt
unmöglich.  Die  Ausdrücke  Weg  und  Bahn  sind  freilich  hier  im  weitesten
  Sinne  zu  fassen;  sie  bezeichnen  überhaupt  das  Mittel,  auf  dem  der
Verkehr  sich  vollzieht.  Dieses  Mittel  ist  sehr  verschiedener  Art;  es
steigt  von  den  einfachsten  bis  zu  den  künstlichsten  Formen  an.  Der
Forschungsreisende,  der  sich  durch  Urwälder  und  Wüsteneien  hindurcharbeitet,
  benutzt  den  Boden,  so  wie  die  Natur  ihn  bietet,  als  Weg.  Der
Luftschiffer  gebraucht  zum  gleichen  Zwecke  die  natürliche  Luft,  der
Seefahrer  das  weite  Meer,  der  Flußschiffer  das  strömende  Wasser,  der
drahtlose  elektrische  Nachrichtenverkehr  sendet  seine  Wellen  durch  den
freien  Luftraum  usw.  Ein  Feld-  oder  Waldweg,  der  sich  im  Laufe  der
Zeit  von  selbst  gebildet  hat,  weil  die  Menschen  gewohnheitsmäßig  die
gleiche  Richtung  einschlugen,  gehört  hier  ebensosehr  hin,  wie  die  künstlich
  befestigte  Landstraße,  der  gepflasterte  Fahr-  und  Fußweg  in  den
Städten,  der  mühevoll  gebaute  Kanal,  die  Schienenbahn  oder  die  oberoder
  unterirdische  oder  unterseeische  Drahtleitung  für  den  Schreib-  und
Sprechverkehr.

Nicht  ın  gleicher  Weise  unentbehrlich  ist  dem  Verkehr  das  Fahrzeug.
  Der  einfache  Fußgänger,  der  Lastenträger  usw.  bedarf  keines
Fahrzeugs.  Ebensowenig  ist  aber  auch  ein  besonderes  Fahrzeug  nötig  bei
den  neuesten  Verkehrsmitteln  unserer  Zeit,  beim  drahtlosen  und  bei  dem  an
eine  Drahtleitung  gebundenen  elektrischen  Nachrichtenschnellverkehr.  Der
stößte  Teil  des  Personen-  und  Güterverkehrs  verlangt  freilich  besondere
Fahrzeuge,  die  den  verschiedenen  Wegen  angepaßt  werden  müssen,  und
die  in  den  mannigfaltigsten  Formen  zur  Verwendung  gelangen.

Das  dritte  Werkzeug  des  Verkehrs  ist  die  bewegende  Kraft.  Die
bewegende  Kraft  tritt  ebenfalls  ın  den  verschiedensten  Formen  auf.
Neben  der  Muskelkraft  des  Menschen,  die  sich  zu  vielseitigster  Anwendung
  eignet,  und  neben  der  tierischen  Triebkraft  steht  die  Kraft  der
schiefen  Ebene,  des  fließenden  Wassers,  des  Windes,  des  Dampfes,  der
Gase,  der  Elektrizität,  des  Luftdrucks  usw.  in  Anwendung.  In  bezug
auf  Vielseitigkeit  der  Verwendbarkeit  und  Umfang  der  Leistungsfähigkeit
  sowie  in  bezug  auf  die  Art  und  Weise,  wie  diese  Kräfte  ın  den
Dienst  des  Verkehrs  gezwungen  werden,  bestehen  dabei  die  größten
Verschiedenbheiten.

Die  Verkehrswerkzeuge  sind  hiernach  von  der  mannigfachsten  Art,
und  nicht  minder  mannigfaltig  ist  die  wirtschaftliche  Eigenart  der  einzelnen
  Werkzeuge.

Eın  Teil  erscheint  als  freies  Gut,  das  sich  der  ausschließlichen  Beherrschung
  durch  den  Menschen  entzieht,  so  z.  B.  die  Luft,  das  Meer,
die  Flüsse,  sowohl  in  ihrer  Eigenschaft  als  Verkehrsweg  als  auch  in
ıhrer  Rolle  als  bewegende  Kraft.  Andere  wieder  sind  als  wirtschaft-