Full text : Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 8 (8)

Beschlagnahme,  Bestandserhebungen  usw.

Trosselgarne  und  Zwirne  auf  schweren  Hülsen  werden  eben  «
der  Hülsen,  die  Hülsen  also  zum  Garnpreis  berechnet,  doch  sind  *  hiczint  .
Hülsen  innerhalb  üblicher  oder  angemessener  Zeit  die  Hülsen  dem  Käufer  zu  ung  de
preis-  netto  zu  vergüten.  b  ber  Hül  zum  Gamnderweitige
  Vereinbarungen  über  Hülsenvergütung  sind  nur  insoweit
lässig,  als  sich  hierdurch  nicht  ein  höherer  als  der  nach  §  1  zulässige  #oweit  zu--
  erechnet  nn  ch  8  1  zulässige  Hecksteeis  für
allenpackung  ist  frei.  Für  alte  Kisten  kann  bis  zu  2,50  M.  fül  ..
biszuzMsükdastückberechnetwexden.  sfür  neue  Kislen
Im  übrigen  gelten  die  im  „Deutschen  Baumwollgarnkontrakt“  mit  Wortlanz
vom  22./23.  November  1912  niedergelegten  technischen  Grundlagen.  ortlaut
§  5.  Die  gegenwärtige  Bekanntmechung  tritt  am  1.  April  1916  in  Kraft

Preistafel  1.

Baumwollhöchstpreise.
a)  Baumwolle.

 

Preis  für

1.  Nord=  und  mittelamerikanische  Baumwolle:  Pser

a)  ordinrvyyy  214
b)  good  ordinryyy.  232
Tc)  low  middlig  247
middling,  gutfarbig,  2  88..„  260
e)  fully  middling,  gutfarbig,  22  33  .  .  ....  266
4)  good  middling,  gutfarbig,  2  .  272
8)  fully  good  middling,  gutfarbig.  2.  33m.  76
-h)  middüng  fair,  gutfarbig,  28  mm  ......................  .  .  .  .  282

Für  Abweichungen  in  Klasse,  Stapel  und  Farbe  sind  lediglich  die

üblichen  Zuschläge  und  Abschläge  zulässig.
2.  Ostindische  Baumwolle:  g

a)  Seinde,  Bengal,  Klasse  fine  ................................  210
b)  Khandeish,  Omara,  Klasse  finn  220
JD)  Comilla,  Tipperah,  Assana  220
d)  Dharwar,  Western,  Northern,  Madras,  Klasse  good  .....  .  .  215
e)  Coconada,  fairrdded;;  ..  ......  .  .  .  .  .  .  .  .  .  215
1)  Bhownuggar,  Klasse  1iteeeeennn  230
8)  Broach,  Tinivelly,  Comptah,  Klasse  fibeen  235

Für  abweichende  Klassen  sind  lediglich  die  üblichen  Zu=  und  Abschläge
  zulässig.
3.  Afrikanische,  insbesondere  ägyptische,  ferner  Sea--Island—
Baumwolle-  sche  und  sons  5  5
a)  oberägyptische  und  sonstige  nachstehend  nicht  besonders  bezeichnete
Sorte  arsikenccher  Herkunft:

 

niedrigste  Klasse  (lar)  ..  262
oberste  Klasse  (fineenngngngngnn  .  ..  367
b)  Mitafifi,  niedrigste  Klasse  (fair)  ......  .................  ...  ...  295
oberste  Klasse  (fineegg  ......  .  ...  .  .  .  ...  410
o)  Nubari,  niedrigste  Klasse  (middling)  .................  .  ..  .  ..  ..  196
oberste  Klasse  (fine)  ..  ..  .....  ............  ...  ......  .  .  .  ...  425
d)  Joanovich,  Sakelaridis,  niedrigste  Klasse  (fair)  ..  ..............  323
oberste  Klasse  (finegngngngnggg  .  .  .  450