Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Aach  diesen  Ratschlägen  machte  die  Frau  noch  einige  geheimnisvolle
Zeichen  unter  dieselbe  Krippe  und  verabschiedete  sich.  Ihre  Hilfe
bewährte  sich.  Die  Kuh  gab  wieder  Milch.  Aach  etlichen  Wochen
aber  kam  die  Frau  von  Wilthen  nochmals  und  erzählte:  „Ich  habe
ein  schlimmes  Bein  bekommen.  Eurer  vermaledeiten  Aachbarin
war  ich  nicht  gewachsen.  Sie  ist  weiter  als  ich  in  der  Kunst  und
hat  mir  nun  diese  Krankheit  angetan,  an  der  ich  eingehen  muß.“
Wie  sie  gefürchtet,  so  geschah  es  der  Frau.  Sie  starb  bald  darauf
an  dem  Beinschaden.

639.  Das  behexte  Mädchen  in  Zittau.

Gräße,  Bd.  II,  Nr.  819;  Löffler,  De  puella  Zittavinensi  incantata.  Lips.

1702,  4.  Unsch.  Aachr.  1702  S.  936  ff.,  958  ff.,  1706  S.  43  ff.  Nov.  Litter.

Hamb.  1706.  Jan.  und  Febr.  Laus.  Magaz.  1783,  S.  66;  Zedler,  Universallex.

  Bd.  XII  1763  ff.  S.  Lausitz.  Al.  Schr.  1796  I,  S.  281.  Ahnliches  bei
Hoffmann,  Scriipt.  Lus.  T.  II.  S.  250.

Einst  lebte  zu  Zittau  ein  Alädchen,  Helene  Gottschalck  genannt
(geb.  1691),  die  stets  von  furchtbaren  Krämpfen  heimgesucht  war,
lange  Zeit  von  einer  Unzahl  von  Läusen  geplagt  ward,  bis  sie  aus
freien  Stüchen  eine  Hand  voll  vom  Kopfe  nahm  und  mit  den
Worten:  „Da  hast  du  deine  Läuse  wieder,  du  alte  Hexe!“  von  sich
warf,  und  so  rätselhaft  phantasierte,  daß  man  glaubte,  sie  sei  bezaubert.
  Der  Verdacht  fiel  auf  eine  gewisse  alte  Frau  namens
Sabine,  die  1700  auf  der  Pappelgasse  mit  Gottschalchs  Familie  in
einem  Hause  gewohnt  hatte,  und  von  dem  unglücklichen  Alädchen
selbst  als  die,  welche  sie  behext  hätte,  bezeichnet  ward.  Sie  ward
also  als  Hexe  eingesetzt,  und  damit  sie  die  Erde  nicht  berühre,  im
Stockhause  in  Ketten  frei  aufgehangen.“'  Doch  fand  man  sie  eines
schömnen  Morgens  tot  (21.  Juni  1702);  ob  sie  sich  selbst  erwürgt  oder
ob  der  Teufel  ihr  den  Hals  umgedreht,  weiß  man  nicht:  sie  ward
beim  Galgen  beerdigt.  Sonderbarerweise  ward  indes  noch  in
demselben  Monat  das  Mlädchen  völlig  von  ihren  Ubeln  befreit.

*  Ahnliches  geschah  1678  zu  Budissin,  wo  man  einen  Dieb  und
Mlrder,  der  den  Teufel  hatte,  in  acht  Ketten  schwebend  hinsetzte.  S.  Pescheck,
Bd.  U,  S.  746,  Anm.  1.