Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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(Nr. 8259.) Allerhoͤchster Erlaß vom 31. Dezember 1874., betreffend die Abaͤnderung des 
Tarifs vom 29. Mai 1872. über die Abgaben für das Befahren des Brom- 
berger Kanals, vom 1. Januar 1875. ab. 
A# Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 30. Dezember d. J. genehmige Ich 
folgende mit dem 1. Jannar 1875. in Kraft tretende Abänderungen des Tarifs 
vom 29. Mai 1872. (Geseh. Samul. S. 542.), nach welchem die Abgabe für 
das Befahren des Bromberger Kanals zu erheben ist: 
1) die unter A. beziehungsweise in der Ausnahme 1. zu A. festeetelie Ab- 
gaber von Schiftgesiben wird für die Benutzung jeder der 12 Schleusen 
es Kanals für je 30 Ztr. Tragfähigkeit auf zwei beziehungsweise einen 
Miennig der Reichsmarkrechnung mit der MNat abe bestimmt, daß bei 
der Berechnung der Tragfähigkeit weniger als 30 Ztr. für volle 30 Ztr. 
gerechnet werden. Die Bestimmungen in der Ausnahme 2.) sowie in 
mmerkung zu den Ausnahmen 1. und 2. bleiben unverändert; 
2) die unter B. II. 1. und 2. festgestelle Abgabe von Flößen wird dahi 
geändert, daß für je 18 Quadratmeter der Oberfläche, einschließlich des 
Flottwerks und des Wasserraumes von Flößen, welche ganz oder theil- 
weise aus vierkantig beschlagenen Hölzern Fuueh oder Balken 
bestehen, sechs, und von allen anderen Flößen fünf Pfennige der 
Reichsmarkrechnung zu erheben sind. Bei Berechnung der Oberfläche 
wird eine Fläche von nbergn t weniger als 18 Quadratmetern vollen 
18 Quadratmetern gleich gestellt. Daslbe. findet statt bei einem Ueber- 
schusse von weniger als 18 Quadratmetern. 
Berlin, den 31. Dezember 1874. 
Wilhelm. 
Camphausen. Achenbach. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 8260.) Allerhöchster Erlaß vom 31. Dezember 1874., betreffend die Aenderung der 
Abgabe für die Benutzung der Oderschleusen bei Cosel, Brieg, Ohlau und Bres- 
lau und für die Benutzung des Klodnitz-Kanals, sowie für die Benutzung des 
Schiffsbauplatzes und der Lagerplätze an demselben, vom 1. Januar 1875. ab. 
uf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 30. Dezember d. J. will * 
ene migen, daß in dem Tarife vom 27. Dezember 1871. (Gesetz Samml. 1872. 
60.), nach welchem die Abgabe für die Benucung der Oderschleusen bei 
Cosel, tieß— Ohlau und Breslau zu erheben ist, die Bestimmung unter B. I. 
1. und 2. dahin geändert wird, daß von je 9 Quadratmetern der Oberfläche 
(Nr. 8259—8200) ein-
	        
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