Full text : Deutsche Staatsgrundgesetze. Heft 6. Verfassungsurkunde des Königreichs Sachsen. Vom 4. September 1831.

2.  Verordunng  zur  Ausführung  des  Wahlgesetzes  v.  4.  Dec.  1868.  121

 

2.  Ansführungsverordnung  zum  Wahlgesetz.

1.M.  180.  Verordnung

zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  3.  December  1868,  die  Wahlen
für  den  Landtag  betreffend;

vom  4.  December  186814.

Mit  Genehmigung  Sr.  Mmajestät  des  Königs  wird  zur  Ausführung
  des  Gesetzes,  die  Wahlen  fük  den  Landtag  betreffend,
vom  3.  December  1868  hierdurch  Folgendes  verordnet.

Zu  Abschnitt  I  des  Gesetzes.

Von  der  Stimmberechtigung  Wählbarteit  und  Annahme
er

§  1.  Wegen  des  früheren  Aufenthalts  in  einer  Besserungsanstalt
  für  Kinder  und  jugendliche  Personen  geht  die  Stimmberechtigung
  nach  §  2  lit.  g  des  Gesetzes  nicht  verloren.

§+#  2.  Von  mehreren  Nutznießern  desselben  geistlichen
Lehnes  (§  3  des  Gesetzes),  ingleichen  von  mehreren  gleichberechtigten
  Vertretern  einer  juristischen  Gerson  (5  11)  hat  nur
einer  das  Stimmrecht  auszuüben,  welchen  letzteren  Falls  die
Gesammtheit  der  nach  55#  1  und  2  des  Gesetzes  für  ihre  Person
zulässigen  Vertreter  zu  bestimmen  hat.

Die  getroffene  Bestimmung  ist  den  mit  Führung  der
Wahllisten  beauftragten  Organen  (5  23  des  Gesetzes)  rechtzeitig
  mitzutheilen  und  von  denselben  in  die  Liste  einzutragen.

§  3.  Das  Verzeichniß  der  Rittergüter  ist  mit  Verordnung
  vom  6.  November  1832  (Seite  427  fg.  der  Gesetzsammlung
  vom  Jahre  1832)  bekannt  gemacht  worden,  und  hat  es
dabei,  soweit  nicht  später  einzelne  Abänderungen  erfolgt  sind,
auch  ferner  zu  bewenden.

§&  4.  In  den  Städten  Dresden,  Leipzig  und  Chemnitz
sind  vom  Stadtrathe  sofort  die  erforderlichen  Wahlkreise  zu
bilden,  und  ist  die  erfolgte  Fststellung.  bei  welcher  es  sodann
zu  bewenden  hat,  dem  Ministerium  des  Innern  anzuzeigen.

5  5.  Für  die  Wahlen  der  übrigen  Städte,  mit  Aus- 



 

1  Letzte  Absendung:  am  22.  December  1868.  Der  15.  Tag  ist  der
6.  Januar  1869.

S.  1378.

S.  1379.