Full text : Blätter für Rechtsanwendung. VII. Band (7)

14  Von  der  Wisseuschaftlichleit  der  Rechtspflege.

Ueberfülle  der  Aktenauszüge,  wie  die  Leerheit  der
Gutachten  u).  Das  Bewußtseyn  der  Schwäche
im  Hauptwerke  verleitet  zu  übermäßiger  zweckwidriger
  Ausdehnung  der  Außenwerke,  indem  man  durch
diese  Ausdehnung  jene  Schwäche  zu  verdecken
hofft.  —  Wo  solche  Gebrechen  ihre  Folgen  ausgießen,
  kann  natürlich  auf  die  Flut  des  Unsegens
keine  Ebbe  folgen.
.  Der  Mangel  wissenschaftlicher  Bildung  zeigt
sich  ferner  in  der  Beschaffenheit  der  Motive,  welche
zur  Begründung  von  Gutachten  und  Urtheilen  dienen.
  Aktenmäßige  Umstände  werden  als  erheblich
und  entscheidend  angeführt,  ohne  daß  sich  der
Rechtssatz  finden  läßt,  auf  welchem  diese  Erheblichkeit
  und  entscheidende  Wirksamkeit  beruhen  soll;
Rechtsparömien  und  Gemeinplätze  z.  B.  nemo
cum  damno  alterius  locupletior  fieri  debet,
affirmanti  incumbit  probatio,  in  dubio  pro
reo,  partui  favendum  est  u.  s.  w.  werden  in
der  Art  allegirt,  wie  der  Quacksalber  eine  Universalmedizin
  verordnet;  nähere  Ausführungen  zur  Begründung
  eines  Rechtssatzes,  Entwicklungen  der
Natur  eines  Rechtsverhältnisses  sind  eine  seltene
Erscheinung;  und  kommen  sie  vor,  so  wird  eben
nur  Abgeschriebenes,  nichts  aber,  was  selbstgedacht
oder  durch  Selbstdenken  angeeignet  ist,  zu  Markte
ebracht,  und  damit  nicht  selten  —  der  Fleck  neben
  das  Loch  gesetzt.  —  Noch  gesteigert  erscheint

die  richtige  Mitte  zu  finden.  Ist  der  Referent  umständlich,
  sagt  Göthe,  so  erregt  er  Ungeduld  und
Langeweile;  will  er  sich  zusammenfassen,  so  kommt  er
in  Gefahr,  seine  Ansicht  für  die  fremde  zu  geben.
(Riemer's  Mittheilungen  Bd.  II,  S.  310.)

Den  Auszug  laug  und  breit,  das  Votum  leicht  und  leer,
Bum  Ruhm  der  Gründiichkeit  bedürfen  wir  nicht  mehr.
Daß  nicht  das  Votum  scheint  zu  flüchtig  abgethan,
Fängt  man  hier  noch  einmal  den  Aktenauszug  an.
Sind  nun  mit  altem  Quark  die  Bogen  vollgeschrieben,
Ist  für  die  Meinung  selbst  nur  wenig  Raum  geblieben.

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