AXXXI
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1875.
Datum
1
Gesetzes 2c.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhalt.
Nr.
des
Stücks.
Nr.
bes
Gesetzes.
Seite.
1875.
8. Novbr.
1. Dezbr.
13.
27.
1) J
Deutsche Reich, abge
ues statt .621,900
1875.
27. Novbr.
27.
17. Dezbr.
17.
31.
setzen: Reichs · Effelten.
3) In
6. Juli 1875.,
Flächen= zu setzen: 5
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Zusammensetzung
und Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden
des Konsistorialbeczirks Wiesbaden zu
berufenden außerordentlichen Synode.
Verordnung, betreffend die Zusammensetzung und
Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden
des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden
außerordentlichen Synode.
Verordnung wegen des l inssatzes, welchen der
Hinterlegungsfonds für hinterlegte Gelder
zu gewähren hat.
Verordnung, betreffend die Feststellung der den
Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover
und Hessen-Nassau, sowie dem Kreise Meisenb
eim aufzuerlegenden Grundsteuer-Hauptummen.
Bchung b betreffend das Ergebniß der
Nossen euerveranlagung für das Jahr
Berichtigungen.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
45.
45.
46.
4.
47.
el##in, gebruckt in der Königlichen Gehrimen Ober-Gofbuchdruckerel.
(R. v. Decker).
8390.
8391.
—
8392.
8393.
8394.
607.
608-610.
611.
612.
615-617.
i dem Gesetz vom 27. März d. J.) betreffend die Abtretung der Preußischen Bank an dag
druckt im 8. Stück Seite 160/7. dieser Gesetz= Sammlung, §. 1
(r.“ heißen: 621,910 Thlr.-.
2) In dem im 22. Stück der diesjährigen Gesetz= Sammlung
Bohlwerksgeld rr. in der Stadt Damgarten zu erheben ist, ist S.
Abschnitt 5. J. 5. muß
bbKgebrpckte Tarif, nach welchem daß
288. Z. 17. statt „Reise- Effekten= zu
dem im 30. Stück der Gesetz= Sammlung für 1875. S. 416.
brtrefend Schutzwaldungen und Waldgenossenschaften, ist S. 42
gönsbructn Gesetz vom
er Flächen.
3. Z. 2. statt oder