Contents : Schlawer Kreisblatt. 72. Jahrgang 1914. (72)

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Bekanntmachung.

Die  Beteiligten  werden  zur  Vermeidung  von  Salzsteuervergehen  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  die  Verwendung
von  vergälltem  Salz  zu  anderen  als  den  gestatteten  Zwecken  nach  §  13  Nr.  6  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  9.  August
58  verboten  und  die  Übertretung  dieses  Verbots  gemäß  §  5  des  Geses  von  demselben  Tage,  betreffend  die  Aufhebung
es  Salzmonopols  und  Einführung  einer  Salzabgabe,  zu  bestrafen.
Rügenwalde,  den  10.  Juli  1911.  Königliches  Hauptzollamt.

MRufruf  an  das  Deutsche  Volk

für  eine  Rote  Kreuz-Sammlung.  1914
zugunsten  der  freiwilligen  Krankenpflege  im  Kriege.

»  Zum  Schutze  des  Vaterlandes  mußte  die  Deutsche  Wehrmacht  in  außergewöhnlichem  Maße  verstärkt  werden.
Hieraus  erwächst  dem  Roten  Kreuz  die  vaterländische  Pflicht,  auch  seine  Kräfte  und  Mittel  für  die  freiwillige  Kranken—
pflege  im  Kriege  seiner  hohen  Beflimmung  gemäß  zur  Ergänzung  des  staatlichen  Kriegssanitätsdienstes  zu  vermehren.

Diese  Vermehrung  darf  aber  nicht  aufgeschoben  werden,  denn  das  Rote  Kreuz  muß  jederzeit  für
die  Ausüpung  der  freiwilligen  Krankenpflege  bereit  sein.  Ungesäumt  soll  daher  begonnen  werden,  den  Mehrbedarf
an  männlichem  und  weiblichem  Personal  sowie  an  Material  für  Transport,  Aufnahme  und  Pflege  der  Verwundeten
und  Erkrankten  zu  decken.  Welche  schweren,  dauernden  Schäden  für  die  Volkskraft  aus  dem  Mangel  an  rechtzeitiger
Kranken=  und  Verwundetenfürsorge  entstehen  können,  haben  die  Schrecken  und  Folgen  der  letzten  Balkankämpfe

ewiesen.  Mängel  in  der  Kriegsvorbereitung  des  Roten  Kreuzes  sind  im  Laufe  eines  Krieges  nicht  wieder  gutzumachen;
  auch  die  größte  Opferwilligkeit  des  Volkes  kann  nicht  mehr  rechtzeitig  Hilfe  schaffen.

Aber  eine  solche  Kriegsoorbereitung  erfordert  außerordentlich  große  Mittel;  die  vorhandenen  sind  hierzu
völlig  unzureichend.

Es  ist  daher  eine  unerläßliche  nationale  Pflicht,  Geld  für  die  Vorbereitung  der  Kriegserfordernisse  zu  sammeln.
"  In  voller  Erkenntnis  dieser  Sachlage  haben  die  Vereinigungen  vom  Roten  Kreuz  beschlossen,  sich  schon
letzt  an  die  Opferfreudigkeit  des  Deutschen  Volkes  zu  wenden  und  es  zu  einer  Sammlung  für  das  Rote  Kreuz
aufzurufen.  Unser  Kaiser  und  unsere  Kaiserin,  die  Bundesfürsten  und  freien  Städte  unseres  Vaterlandes,  die  Protektoren
  und  Protektorinnen  der  Landes=  und  Frauenvereine  vom  Roten  Kreuz  haben  diesen  Entschluß  gebilligt,  die
Landesregierungen  haben  ihre  Unterstützung  zugesagt.
,  Die  Sammlung  fällt  in  die  Zeit  der  Jubelfeier  des  fünszigjährigen  Bestehens  des  Roten  Kreuzes,  und
ihr  Beginn  ist  festgesetzt  auf  den  denkwücdigen  10.  Mai,  den  Tag  des  Frankfurter  Friedens.

»  Wir  vertrauen,  daß  das  Deutsche  Volk,  welches  die  schwere  Rüstung  für  den  Schutz  seiner  höchsten  Güter
willig  auf  sich  genommen  hat,  nun  auch  unfere  Bitle  um  Unterstützung  der  Kriegsvorbereitung  des  Roten  Kreuzes
zum  Besten  der  verwundeten  und  erkrankten  Krieger  verstehen  wird.

Jede,  auch  die  bescheidenste  Spende  wird  dankbar  begrüßt  werden  und  dazu  beitragen,  in  Zeiten  schwerer

Mfung  die  Leiden  der  Söhne  unseres  Volkes,  die  Leib  und  Leben  dem  Vaterlande  freudig  opfern,  zu  lindern  und
eilen.

Die  Deutschen  Vereinigungen  vom  Roten  Kreuz.

II.  Wiebleuchenpolizei.
weiler--  Unter  den  Schweinen  der  Witwe  Döpke  in  Kuhtz  ist  Schweineseuche  festgestellt.  Das  Gehöft  ist  bis  auf
eiteres  gesperrt.

artlin,  den  14.  Juli  1914.  Der  Amtsvorsteher.

Die  G  Unter  den  Schweinen  des  Arbeiters  Franz  Grünke  in  Klarenwerder  ist  amtstierärztlich  Rotlaufseuche  festgestellt.
ehöftssperre  ist  angeordnet.

Jannewitz,  den  11.  Juli  1914.  Der  Amtsvorsteher.  Tischbein.

III.  Pahndungslachen.
Nr.  517)

beckert  Dem  Chauffeur  Hans  Schwede,  geboren  am  23.  Dezember  1891  zu  Neumünster,  wohnhaft  daselbst,  Wasbersstraße
  97,  ist  der  von  mir  am  22.  September  1913  Liste  Nr.  468,  für  Kraftwagen  mit  Verbrennungsmaschine
sse  Sb  ausgestellte  Führerschein  abhanden  gekommen.
falle  d  Ich  ersuche,  nach  dem  Verbleibe  des  Führerscheins  eingehende  Nachforschungen  anzustellen,  ihn  im  Ermittelungsein
  Der  damit  betroffenen  Person  abzunehmen  und  mir  alsdann  einzureichen.  Schwede  ist  unter  dem  heutigen  Tage
uplikat-Führerschein  ausgefertigt  worden.
Schleswig,  den  29.  Juni  1914.  Der  Regierungspräsident.

des  K  Abdruck  erhalten  die  Herren  Amts-,  Guts=  und  Gemeindevorsteher  sowie  die  Herren  Gendarmerie-Wachtmeister
eeises  zur  Kenntnis  und  weiteren  Veranlassung.

Schlawe,  den  15.  Juli  1914.  Der  Landrat.  von  Scheliha
6  Schriffleitung:  Königliches  Landraksamt  in  Schlame.  6

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