Full text : Lehrplan für die einfachen Volksschulen des Königreichs Sachsen vom 5. November 1878.

30  §  2.  Religions=  und  Sittenlehre.

18)  Nur  selten  werden  bei  einfachen  Volksschulen  besondere  Lektionen
  für  Kirchengeschichte  in  Ansatz  kommen  können;  es  ist  aber
hie  und  da  versucht  worden,  in  den  Klassen,  welche  das  7.  und  8.  Schuljahr
  umfassen,  zwischen  Weihnachten  und  Ostern  jedes  Jahres  wöchentlich
  eine  der  für  den  biblischen  Unterricht  angesetzten  Stunden  der
Kirchengeschichte  zu  widmen.  Wo  dies  geschieht,  wird  man  sich  zur
Aufgabe  machen  müssen,  nicht  eine  dürre  Ubersicht  der  kirchengeschichtlichen
  Entwicklung  unter  Belastung  der  Schüler  mit  Namen  und
Zahlen  zu  geben,  sondern,  wie  die  G.  B.  bemerken,  durch  besonders
lehrreiche  und  erbauliche  Biographien,  durch  Schilderungen  des  christlichen
  Lebens  in  einzelnen  Zeiträumen,  durch  Erzählungen  von  wichtigen
  Außerungen  des  religiösen  Geistes  die  Wirkungen  des  Christentums
  am  einzelnen  und  am  ganzen  in  anschaulicher  Wiese  aufzuzeigen.
In  diesem  Sinne  ist  die  Kirchengeschichte  aber  auch  dann  zu  behandeln,
wenn  ihr  wie  in  der  Regel  eigene  Lektionen  nicht  gewidmet  werden
können.  Selbstverständlich  wird  für  alle  Fälle  die  Geschichte  der  Reformation
  und  das  Leben  der  Reformatoren  besondere  Beachtung  zu
erfahren  haben.

Gleichwohl  wird  zuweilen  „noch  viel  toter  Stoff  vorgetragen,  der
die  Schüler  von  der  Bedeutung  des  Christentums  nicht  zu  überzeugen
vermag.  Noch  wird  die  alte  Zeit,  die  der  Jugend  fern  liegt,  auf  Kosten
der  Gegenwart  bevorzugt,  in  welcher  die  Kinder  einst  nicht  bloß  als
Bürger  der  Gemeinde  und  des  Staates,  sondern  auch  als  Glieder  der
evangelischen  Kirche  leben  und  wirken  sollen.  Es  wird  daher  bei  den
kirchengeschichtlichen  Unterweisungen  besonders  darauf  hinzuarbeiten  sein,
daß  die  älteren  Schulkinder  in  das  Verständnis  des  christlichen  Lebens
der  Gegenwart  eingeführt,  für  die  kirchlichen  Bestrebungen  der  Zeit
(innere  und  äußere  Mission,  Bibelgesellschaften,  Gustav-Adolf-Verein  2c.)
gewonnen  und  begeistert  werden;  denn  sie  haben  zum  Teil  von  Dingen,
die  in  ihrer  unmittelbaren  Nähe  vor  sich  gehen,  keine  Ahnung  oder
verkehrte  Vorstellungen.  Hierin  kann  die  Schule  manches  tun,  um
irrige  Urteile  zu  berichtigen,  Lauheit  und  Gleichgültigkeit  zu  überwinden
und  zu  opferfreudiger  Teilnahme  anzuregen.  Sie  kann  hierbei  auch  das
Elternhaus  günstig  beeinflussen.  Allerdings  liegt  für  den  Lehrer  eine
gewisse  Schwierigkeit  darin,  daß  er  für  seine  Zwecke  nur  wenig  gut
bearbeiteten  Stoff  vorfindet.“  S.  hierzu:  Dr.  Hempel,  Die  Kirchengeschichte
  in  der  Volksschule  (Leipzig).

Schreyer  (Entwurf  2c.)  hat  neuerdings  empfohlen,  den  Katechismusunterricht
  des  8.  Schuljahres  so  zu  begrenzen,  daß  zum  Schlusse
24  Lehrstunden  auf  die  Behandlung  folgender  Abschnitte  aus  der
Kirchengeschichte  verwendet  werden  können:  Die  Zeit  der  Apostel  und
ihrer  Schüler,  die  Christenverfolgungen,  Verfassung  und  Zustand  der
Kirche,  Konstantin  der  Große,  Klöster,  Kirchenväter  und  Papst,  der
Islam,  Bonifazius,  Ausbreitung  der  Kirche,  Spaltung  der  Kirche,
die  Kreuzzüge,  die  Macht  des  Papstes,  Ketzer  und  Inquisition,  Verfall
  des  Papsttums,  Herolde  der  Reformation,  die  deutsche  Reformation,
Ausbreitung  derselben,  die  Schweizer  Reformation,  die  Gegenreformation,
  der  Pietismus  und  die  Brüdergemeinde,  Mission  und  Abfall,