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Die gleiche Ermächtigung wird ertheilt zur Fortleistung von Ausgaben:
a) zur Fortsetzung von Bauten, für welche in dem Staatshaushalts-Etat
für 1875. unter den einmaligen und außerordentlichen Ausgaben
Acschlagsraten von dem veranschlagten Gesammtkostenbedarf ausge-
bracht 1
b) für diejenigen Zwecke, welche ebendaselbst im
Kapitel 3. zur Foshestn der beschleunigteren und vervollkomm-
neteren topographischen Au ahne und deren Vervielfältigung,
Kapitel 4. Titel 2. zu Remunerationen und Dienstaufwandsent-
chädigungen für diejenigen Beamten, welche mit der Ausführung der
erordnung vom 28. September 1867., betreffend die bucsung der
dem Domainenfiskus im vormaligen Königreiche Hannover zustehenden
Reallasten, beauftragt werden,
Kapitel 5. Titel 1. zur Ablösung von Forstservituten, Reallasten
und Passivrenten,
Titel 2. Prämien zu Chausseebauten im Interesse der Forstver-
waltung, «
Titel 3. zur Beschasung fehlender Försterdienstwohnungen
(estraordinairer Zuschuß zu Kapitel 2. Titel 15. des Ordinariums),
Kapitel 6. zur Ausführung der anderweiten Regelung der Grund-
leuer in den Provinzen Wesoig Hke Hannover und Hessen-
assau, sowie in dem Kreise Meisenheim,
Kapitel 7. Titel 5. zu Unterstützungen für die in Folge Auf-
hebung der Mahl- und Schlochtsteer und Einstellung der Chaussergeld
erhebung aus ihren bisherigen Stellungen zu WMlassenden zum Bezuge
von Pensionen oder Wartegeldern aus diesen Stellungen nicht beiech-
tigten Kündigungsbeamten,
Kapitel 9. Titel 71. z unvorhergesehenen Straßen-, Damm-,
Brücken-, Stadt= und Landbauten, sowie für Vorarbeiten,
Kapitel 9. Titel 82. zur Ausführung der Strandordnung,
Kapitel 10. Titel 1. zur Ausführung von Bohrversuchen,
Titel 2. zu Bauprämien für Berg= und Hüttenleute, welche sich
Wohnhäuser für eigene Rechnung bauen, welch
Titel 3. zur Gewährung unverzinslicher Darlehne an solche Berg-
und Hüttenleute, welche sich in der Nähe von Staatswerken Wohn-
häuser für eigene Rechnung bauen,
Kapitel 11. Titel 78. Dispositionsfonds zu unvorhergesehenen
Ausgaben für die Staatseisenbahnen, hers
Ka-