Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

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Mark Pf. 
69) Urtheil, siehe Erkenntniß. 
70) Vergleiche, bei einer gerichtlichen Behörde in rechtshängigen 
Stn abgeschlossen, zahlen beim Appellationsgericht und beim 
Sta zgrrich. den Protokollstempel 00dnnnanyny — 50 
und sund beim Stadt· und Landjustizamt. frei, 
wenn nicht nach Maßgabe der Position 56. des Stempeltarifs 
ur Verordnung vom 19. Juli 1867. der dort vorgeschriebene 
rkundenstempel zu verwenden ist. 
71) Vergünstigungsdekrete: 
a) über ein Objekt bis 1,000 Marrr .. — 50 
b) 1,000 Mark= 50000. 1 — 
c) 5)000 100000 . . .. . . .. 2 — 
4) 10000t0 4 — 
72) Vidimation, siehe Beglaubigung. 
73) Vorladungen an der Gerichtsthür, wie Ediktalladungen. 
74) Vormunds., Bestellungsdekrete und Beeidigungen frei. 
75) Vormundrechnunena . ... frei. 
Duplikate derselhen frei. 
76) Vorschreiben, wie Regquisitionsschreiben. 
77) Zeugenverhör-Protokoll, siehe Protobkoll. 
78) Zeugniß: 
auf der Stadtkanzlei mit dem Stadt-Infiegel ausgefertigt 3 40 
mit dem Kanzlei-Insiegel .............................. 1 70 
über Güteversuche bei einer kirchlichen Behörde 
eugniß über die geschehene Einreichung einer Schri 
8 E— eines —71 es u. zlusn F hrit 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigebructem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Bad Ems, den 27. Juni 1875. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. Camphausen. Gr. zu Eulen burg. Leonhardt. 
v. Kameke. Achenbach. 
  
Redigirt im Bürean des Steats-Ministeriums. 
Zerlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckeree 
(N. v. Decker).
	        
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