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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNr. 47. —
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuerveranlagung für das Jahr 1876.,
S. s15. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872. durch die Regierungs-
A#mtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden ic., S. o18.
(Nr. 8394.) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuerveranlagung für das
Jahr 1876. Vom 27. Dezember 1875.
A#½# Grund der Bestimmungen im §. 6. des Gesetzes vom 25. Mai 1873.
(Gesetz-Samml. S. 213.) und im §. 5. des Gesetzes von demselben Tage (Gesetz-
Samml. S. 222.) wird hierdurch bekannt gemacht, daß an Klassensteuer für das
Jahr 1876. nur
2 Mark 90 Pfennige
auf jede 3 Mark der veranlagten Jahres steuer zu entrichten sind.
Wie hiernach der weniger zu entrichtende Betrag von zehn Pfennigen auf
jede 3 Mark der Jahressteuer sich auf die einzelnen Monatsraten vertheilt, ergiebt
die in der Anlage abgedruckte Tabelle, nach welcher die Erhebung zu bewirken ist.
Der Normalbetrag der Klassensteuer ist gesetzlich fest-
gestelltauf..............·............................. 42,000,000 Mark.
Aus dem Jahre 1875. sind nach der Bekanntmachung
vom 23. Januar d. J. (Gesetz= Samml. S. 84.) im Jahre
1876. auszugleihen . . .. 724,354
Der durch Reklamationen und Rekurse entstandene
Ausfall gegen den Normalbetrag des Jahres 1875. ist fest-
gestelltauf·............................................ 688,949
Summa 4384413,303 Mark.
Veranlagt sind für 1767706. 44,490,255
mithin mehr 1,076,952 Mark.
Jahrgang 1875. (Nr. 3394.) 91 Hier-
Ausgegeben zu Berlin den 31. Dezember 1875.