Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1875. (66)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1875. 
  
Datum 
bes 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhalt. 
Nr. 
des 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1874. 
21. Dezbr. 
23. — 
24. — 
28. — 
30. — 
30. — 
  
1875. 
23. Juni. 
15. April. 
27. Febr. 
8. Mai. 
27. Febr. 
8. Janr. 
28. — 
Allerhöchster Erlaß, durch welchen die Herabsetzung 
des Zinsfußes der in Gemäßheit des Privile- 
giums vom 11. Juni 1870. (Gesetz= Samml. 
S. 457.) Seitens der Stadt Langensalza 
aufgenommenen Anleihe von 150,000 Thlrn. 
von 5 auf 44 Prozent vom 1. April 1875. ge- 
nehmigt worden ist. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend das dem Kreise 
Salzwedel verliehene Recht der Enteignung 
des Grundei enthums für den chausseemäßigen 
Ausbau der die Feldmarken Ksbbelitz und Lupitz 
durchschneidenden Wegestrecke, welche im Zuge 
der projektirten Clötze-Oebisfelder Chaussee 
belegen ist, ferner für den Ausbau der an die 
vorgenannte Chaussec bei Kusey sich anschließen- 
den Wegestrecke, welche über Neuferchau, Cun- 
rau rc. bis zur Salzwedel - Braunschweiger 
Chaussee führt. 
Privilegium, betreffend die Abänderung der im 
Umlauf befindlichen 5prozentigen Obligatio- 
nen des Kreises Lebus in 42prozentige 
Kreis-Obligationen. 
Vertrag zwischen Preußen und Hessen wegen 
Führung der Berlin-Wetzlarer Bahn durch 
Großherzoglich Hessisches Gebiet und wegen An- 
lage einer Zweigbahn von Kinzenbach in das 
Bieberthal. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des 
Enteignungsrechts an die Gemeinden Alten- 
essen und Borbeck im Kreise Essen für den 
chausseemäßigen Ausbau der Wege: 1) von der 
Essen-Ruhrorter resp. Mülheimer Chaussee 
bis zu der Plankenschemmer Brücke, 2) von der 
Grenze des Stadtbezirks Essen bei dem Bahn- 
hofe Berge-Borbeck vorbei bis zum Anschlusse 
an die Chaussee ad 1. beim Plankenschemm. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einfügung 
der Kreissynoden Stolberg·Wernigerode, 
Stolberg und Roßla in den Synodalverband 
der Provinz Sachsen. 
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Tarife, nach 
welchen in den fiskalischen Häfen der Provin- 
en Breußen, Pommern und Schleswig- 
Holtein Kommunikations Abseaden vom 
1. Januar 1875. ab zu erheben sind. 
  
  
  
8286. 
8249. 
8250. 
  
229. 
Nr. 1. 
186. 
Nr. 4. 
99. 
Nr. 14. 
202-205. 
100. 
Nr. 15.
	        
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