— 184 —
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stiefsohns
l(laufende Nummier ) wird hiermit bescheinigt.
Der Truppen- (Stammarine-) Teil.
Die Richtigkeit der Angaben über die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stiefsohns
ll(laufende Nummerhrr ) wird hiermit bescheinigt.
Der Truppen= (S tammarine.) Teil.
Die Richtigkeit der Angaben üller die Dienstzeit des Sohnes (Enkels, Stiefsohnnds.
–(kllaufende Nummier ) wird hiermit bescheinigt.
. den
— * —
Der Truppen- (Stammarine.) Teil.
usw
Die Richtigkeit der Angaben über die den Anspruch begründende Einstellung des Sohnes (Enkels,
Stiefsohns) — [(Mlaufende Nummer Iin das Reichsheer, die Marine oder die
Schutztruppe? wird R hiernit *
en .
Der Tuppen- (Stammarine.) Teil.
Die Richtigkeit der Angaben über die den Anspruch begründende Einstellung des Sohnes (Enkels,
Stiefsohns) 9DIDÖDPDÖDÖPDÖDÖ0 (laufende Nummier ) in das Reichsheer, die Marine oder die
Schutztruppe wird * tescheingt.
den::
/
Der Truppen · (Stammarine.) Teil.
Redattion des amutichen Teils: Königliches Landratsamt zu Rummelsburg I. vVom.