Ordnung der Reifeprüfung. 95
Anlage A.
(Reichsformat.)
(Bezeichnung der Anstalt nebst Angabe des Ortes.)
Beugnis der Peife.
N. N. cde Vornamen sind sämtlich anzugeben, der Rufname ist zu unterstreichen)
geboren den hen 18. zu . ... . . .. (bei einem kleineren Orte ist
auch der Kreis anzugeben) ......., (Angabe der Konfession bezw. Religion)...........
Sohn des . .... . Estand. Name, Wohnort des Vaters; bei einem kleineren Orte ist
auch der Kreis anzugeben) ..... .., war .. .. Jahre auf de.. GGezeichnung der
Anstalt und zwar .. .. Jahre in Prima.
(Falls der Schüler vorher schon die Prima einer anderen Anstalt besucht hat.
ist die Dauer des Aufenthaltes in dieser anzugeben. — Liegt der in 9§4.3 vorgesehene
Fall vor, so ist hier der nach § 18, 1 erforderliche Vermerk einzufügen.)
I. Betragen und Fleiß.
(Ist der Schüler auf Grund des §10.2 von der mündlichen Prüfung befreit
worden, so ist der nach §9 13, 1 erforderliche Vermerk dem Urteile über Betragen
und Fleiß anzufügen.)
II. Kenntnisse und Fertigkeiten: Religionslehre, Deutsch, Lateinisch
1, Griechisch :), Französisch, Englisch, Hebräisch), Geschichte, Erdkunde,
Mathematik, Physik, Chemie 2), Naturgeschichte!) — Turnen,
Zeichnen, Singen.
1) Fällt fort bei den Oberrealschulen. 2) Fällt fort bei den Realgymnasien und
Oberrealschulen. 3) Fällt fort bei den Gymnasien. 4) Vgl. §& 13, 2.
(Falls die Leistungen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung sich von den
Klassenleistungen unterschieden haben, ist diese Berschledenheit zu deutiichem Ausdrucke
zu dringen. Den Schluß des Urteils hat in jedem Ledrgegenstande das nach
8 11. 2 festgestellte Prädikat zu bilden, das durch die Schrift hervorzuheben ist.
Die unterzeichnete Prüfungskommission hat ihm demnach, da er
jetzt die Anstalt verläßt, um ...... Gezeichnung des gewählten Berufes)
das Zeugnis
der Reise
zuerkannt und entläßt ihn ... Ginzufügung von Wünschen und Hoffnungen)
... . . . ., den (Tag der mündlichen Prüfung). 11 4.. 19.
Königliche Prüfungskommission.
N. N. Königlicher Kommissar.
(Siegel des Königl. Kommissars.)
N. N. Vertreter des Magistrates (Kuratoriums).
(Siegel der Schule.) N. N. Direktor.
N. N. Professor usw.