XII Alphabetisches Regisier.
ahrt ösfentlich e s. Actio negatoriaalsche
Anschuldigung im Zusammenflusse mit einem Vergehen
verläumderischer Beleidigung
Falsche Anzeige, deren Inhalt später durch zeugschaftüche
Versicherung on Eldesstatt bekrästigt wir.
Familie: adelige, kommt einer solchen ni—n]N“ zur
Faustpfand und constitutum possessorium
Felsolinrilbertretung durch Ems#e#nnn von Baumue
: Thäter und Anstlifter einer solchen
slüen
J.nertsidy ord nungen, burch bie zusteme Kreioregierung
für vollziehbar erklärte: deren Wirklamkeit .
Feuer polizeilicheAnordnungen Äuwtbckhandtln hieqegcn
TlchcretrechlWirbngdesselbeualoServu.
Fleisch, verdorbenes: dessen Verkauf
Forderung: Berücksichtigung der erst im Lause des Streites
eingetretenen Fälligkeit derselben
Forderungsberechtigter: Gerichuche Oepontrung wigen
Unsicherheit desselben ... .
Forstderechtmter Forsifrebel von solchem
Forstfrevel: einzelne Gatlungen derselkern **
Deßgleichen von Forstberechtigten begangen.
Persstrerel durch Entwendung von Holz
rüsung des Thatbestandes durch den Srraftichter, hinsichtlich
eines vom Beschuldigten bei einen Foorlfrevel behauptelen
Besitzstand
orstgehilfse ist Btree uster
See Begründung von solchen durch Verjährung
gegenüber einer Ortsgemeinde und später den einzelnen
Anwesenöbesitzern in der Ortahhemeinde als Waldbesitzern.
Continnität der Zeit. Art. 34 des Forstges.
Befugniß der Forststrafgerichto, über den Kreitigen Umfang
elnes Forstrechts zu entscheiden
Streltigreit des Umfanges von Forstrechten. wiischen den
Berechtigten und dem Waldeigenthümer.
Forststrafgericht s. Ferktrechte.
Forum delicti s. Bei
Fränkisches Recht s. Eink#ndscheftsvertrag. Errunenschaftsgemeinschaft,
Reclamatio uxoria,
LBelrennkndegunzg, Somdergut.
Fragerecht, richterliches: nach Art. 154 der Proz.-Ordn.
Frauenspersonen: in Intercessionen derselben ist eine naturalis
obligatio nicht enthalten
Frelheitsstrafe: eventuelle für Geldstrafe, deren Demessung
Zusammentreffen mehrerer Strafen, welche nicht zeilige Freiheitostrasen
sind und Zusammentressen mehrerer mit Frei-Fittrefen
- belegender Feloptänbiger Verbrechen und
Vergehen
Frten et el einer Wei und Frindewähung
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