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Beschaffenheit von dem Schleime der Scheide, wie vom Urine unterscheider,
ist eine Absonderung der erkrankten Siebhaut, zwischen
deren Blättern sie sich in einer gewissen Menge ansammeln
kann, bis sie unter den genannten Erscheinungen ausgetrieben wird.
Ist die Absonderung sehr reichlich, so schwächt sie natürlich die Frauen.
Oesters tritt die Geburt vorzeitig ein. Die Hebamme hat bei
solchen Ausflüssen den Schwangeren große Schonung zu empfehlen
und Vermeidung aller Schädlichkeiten, welche eine Abtrennung des
Eies bewirken können (s. o. 8. 160.), im Uebrigen aber sie an einen
Arzt zu verweisen.
F. 188.
In anderen Fällen stellen sich vom 3. bis 4. Monate der
Schwangerschaft ab häufige und meist sehr reichliche, wässrigblutige
Ausscheidungen aus den Geschlechtstheilen ein, zu denen
sich auch dann reine Blutungen gesellen. Diese Ausscheidungen
hängen gewohnlich mit einer Entartung des Eies zusammen, bei
welcher sich nach dem Absterben der Frucht die Zotten der Zottenhaut
in hirsekorn= bis bohnengroße, mit einer schleimigen Flüssigkeit
gefüllte Blasen verwandeln, die durch dünne Stiele rosenkranzartig
oder traubenförmig mit einander verbunden sind. Ein so entametes
Ei wird eine Blasen= oder Traubenmole genannt. Es stellt
eine unförmliche, weiche Masse dar, von der Größe eines Kindes:
kopfes und darüber, die entweder ganz aus solchen Bläschen besteht,
oder von festeren, derberen Massen, geronnenem Blute durchsetzt,
öfters auch ganz, oder auf einer Seite von geschichteten und in verschiedenem
Grade enrfärbten Blutgerinnseln umhüllt ist. Von der
Frucht findet man gewöhnlich keine Spur mehr, oder höchstens verkümmerte
Reste. Mit Sicherheit ist diese Entartung des Eies nur
zu erkennen, wenn entweder Blasen abgehen, oder deutlich in dem
geöffneten Muttermunde gefühlt werden können. Wohl aber kann
die Hebamme sie mit einiger Wahrscheinlichkeit vermuthen, wenn bei
den geschilderten Ausflüssen der Umfang der Gebärmutter ungewöhnlich
schnell zunimmt, was theils in dem raschen Wachsthume der
Blasen, theils in inneren Blutungen seinen Grund hat, und wenn,
nachdem die Schwangerschaft bis in die zweite Hälfte vorgeschritten