Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1887. (14)

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4)  als  zweiter  Stellvertreter  zu  a  2:  Friedrich  Gruber,  Pflasterer  bei
Pflasterermeister  Feigel  in  Augsburg,  Plätzle  C  187,  mit  34  865  Stimmen.

München,  den  28.  Jannar  1887.
Königl.  Bayer.  Landesversicherungsamt.

Dr.  v.  Müller.

Nr.  1945.
Bekanntmachung,  die  Abänderung  der  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Reichsstempelgesetze  betr.

K.  Staatsministerium  der  Finanzen.

Die  in  der  Nummer  4  des  Central-Blattes  für  das  Deutsche  Reich  vom  28.  Januar
1887  auf  Seite  23  veröffentlichte  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  22.  Jannar
1887  wegen  Abänderung  der  Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Erhebung
  von  Reichsstempelabgaben,  wird  nachstehend  im  Abdruck  zur  entsprechenden  Wahrnehmung

  bekannt  gegeben.

München,  den  3.  Februar  1887.

Dr.  v.  Riedel.
Der  General-Sekretär:

Ministerialrath  Banuer.

Abdruck.
Bekanntmachung

wegen  Abänderung  der  „Ausführungsvorschriften  zu  dem  Gesetze,  betreffend  die  Erhebung  von
Reichsstempelabgaben.

Auf  Grund  des  Bundesraths-Beschlusses  vom  10.  März  1882  (Centralblatt  S.  107)

wird  hierdurch  Folgendes  bestimmt:
An  die  Stelle  des  zweiten  Absatzes  der  Nummer  1#2a  der  Ausführungsvorschriften