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4) als zweiter Stellvertreter zu a 2: Friedrich Gruber, Pflasterer bei
Pflasterermeister Feigel in Augsburg, Plätzle C 187, mit 34 865 Stimmen.
München, den 28. Jannar 1887.
Königl. Bayer. Landesversicherungsamt.
Dr. v. Müller.
Nr. 1945.
Bekanntmachung, die Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Reichsstempelgesetze betr.
K. Staatsministerium der Finanzen.
Die in der Nummer 4 des Central-Blattes für das Deutsche Reich vom 28. Januar
1887 auf Seite 23 veröffentlichte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Jannar
1887 wegen Abänderung der Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Erhebung
von Reichsstempelabgaben, wird nachstehend im Abdruck zur entsprechenden Wahrnehmung
bekannt gegeben.
München, den 3. Februar 1887.
Dr. v. Riedel.
Der General-Sekretär:
Ministerialrath Banuer.
Abdruck.
Bekanntmachung
wegen Abänderung der „Ausführungsvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Erhebung von
Reichsstempelabgaben.
Auf Grund des Bundesraths-Beschlusses vom 10. März 1882 (Centralblatt S. 107)
wird hierdurch Folgendes bestimmt:
An die Stelle des zweiten Absatzes der Nummer 1#2a der Ausführungsvorschriften