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mit dem ganzen Publicum glücklich getheilt, und selbst auch
ein Patriotismus erweckt werden kann, dessen unverlöschendste
Lebenskraft allein nur in der ausgebreicetsten Kenntniß des
Landes und der Rechte des Regentenhauses liegt. Daß
Canzler Stuck die Lüneburgischen Hausverträge nicht kannte,
daher hat er ein schädliches fürsiliches Testament gemacht,
ein langhin schädliches neues Hausgesetz entworfen, das vier
und zwanzig Jahre nachher fast unvermeidliche Veranlassung
eines ausbrechenden Bruderkriegs werden wollte, und den
neuaufgehenden Flor des Welsischen Hauses auf ewig gehindert
hätte, wenn nicht die Vorsehung neue Bahn gemacht
haben würde. Und daß man selbst wieder aus diesem Testament,
das Fundamentalgesetz des Zellischen Hauses seyn sollte,
das von sämmtlichen Prinzen beschworen werden mußte,
doch wieder ein Geheimniß machte 2) hätte beinahe einen
neuen Bruderkrieg veranlaßt, Freiheit und Religion des
Landes vielleicht auf ewig zerstört.
Zwölf Tage nach Vollendung des neuen Hausgesetzes
starb Herzog Georg. Vier Söhne folgten ihm nach einander
in der Regierung, und wenn der Vater einen derselben nach
*) Auf dem Landtage M. Jun. 1641 wurde Herz. Georgs Testament
nur dem Ausschusse commrnicirt, und so daß sie dasselbe
nur sehen und lesen, aber durchaus nicht abschreiden und ercerpiren
dursten. Wie 1655 die großen kriegdrohenden Händel
zwischen Georg Wilhelm und Johann Friedrich ausbrachen, so
bezeugte der Lüneburgische Landhofmeister, also der ersie Mann
der Lüneburgischen Stände, daß er diese wichtige Urkunde, auf
welcher der ganze Streit beruhte, nie hätte zu sehen erbalten
können. s. Relation der Hannoverschen Geheimen
Räthe des Präsidenten von Bülow und Hofmarsch.
von Grapendorf wegen versuchter Befitznehmung
des Lüneburgischen im Namen Georg
Wilhelms 14-16 Mart. 1665.
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