Full text : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

C.  Das  Handwerkergesetz  vom  26.  Juli  1897  und  seine  Ausführung.  71

100  n
der  Innungsmitglieder,  welche  VBon  le  I##munst#ialledern

j
neben  weder
nur  Eesellen  nur  Gesellen

Bahl  der  weder
nur  Zahl  der  esellen

Gesellen
(Cehilen)  Lebrlluge  ¶  Lehrlinge  ehrllas  —  eeienen,  auch  serhrlrge  20
hlelten  bei  dlesen  dalina  Lehrlinge  Lehrlinge
bei  dlesen  hlelten
□—  9  10  11  12  18  14  16  16

382  09077290055  56922  22  é424  22,4  12,5  41,0
255  160  112  336  3524447  102  091  19.7  24,5  14,3  41,5
126  937/60  56425%0  25800  51061  29,5  20,0  10,1  4,4

29  65713289  4549  5428  12083  24,8  11,1  30,7
20  885  8  420  2834  3428.  7074  26,7  11,9  29,7
8772  4869  1715  2000  5434,  22,  10,1  32,0

142  Innungen  (68,4%  )  Gesellenprüfungen  abgehalten.  Bei  46%  der
Innungen  hat  sich  diese  Prüfung  auch  auf  Buch=  und  Rechnungsführung
erstreckt.  Nicht  bestanden  wurde  die  Prüfung  von  1,2  der  Lehrlinge,
die  sich  ihr  unterzogen  haben.  Nach  einer  Schätzung  der  Denkschrift
würden  bei  allen  Innungen  mit  Prüfungsrecht  95  %  der  ihre  Lehrzeit
beendigenden  Lehrlinge  sich  einer  Prüfung  unterzogen  haben.
der  Vorschriften  der  Gewerbeordnung  besteht  bei  808  von  8644  Innungen
  die  Hälfte  der  Beisitzer  der  Prüfungsausschüsse  nicht  aus
Gesellen,  hauptsächlich  deshalb,  weil  nicht  genügend  wahlberechtigte
Gesellen  vorhanden  waren.  Die  Lehrzeit  beträgt  in  der  Regel  drei
Pabere  Die  Innungen  mit  Prüfungsrecht  h#ben  für  die  Prüfungen

182  036  A  ausgegeben  und  an  Gebühren  331  154  -4&  eingenommen,
also  einen  überschuß  von  149  118  A  erzielt.  Die  Innungen  00ne
Prüfungsrecht  haben  7145  —4  an  Kosten  aufgewandt  und  14  950  —
vereinnahmt,  also  einen  Überschuß  von  7805  -4  gehabt.  Insgesamt
haben  also  die  Innungen  aus  den  Prüfungen  eine  Reineinnahme
von  156  923  4  gehabt.  Zählt  man  hierzu  noch  die  Einschreibegebühren
  im  Betrage  von  247  634  M,  so  belaufen  sich  die  Einnahmen
aus  dem  Lehrlingswesen  auf  insgesamt  404  557  -&.

über  das  gewerbliche  Schulwesen  wird  in  einem  späteren  Abschnitt
näher  berichtet,  es  sollen  aber  hier  wenigstens  die  Hauptzahlen  hinsichtlich
  der  Innungsschulen  mitgeteilt  werden.  Im  ganzen  haben
791  Innungen  785  Schulen  errichtet,  von  diesen  sind  369  nach  Erlaß
des  Handwerkergesetzes  einperichtet  worden,  verschiedene  Innungen
haben  gemeinsam  eine  Schule  errichtet.  Von  je  100  Innungen  hatten