C. Das Handwerkergesetz vom 26. Juli 1897 und seine Ausführung. 71
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bei dlesen hlelten
□— 9 10 11 12 18 14 16 16
382 09077290055 56922 22 é424 22,4 12,5 41,0
255 160 112 336 3524447 102 091 19.7 24,5 14,3 41,5
126 937/60 56425%0 25800 51061 29,5 20,0 10,1 4,4
29 65713289 4549 5428 12083 24,8 11,1 30,7
20 885 8 420 2834 3428. 7074 26,7 11,9 29,7
8772 4869 1715 2000 5434, 22, 10,1 32,0
142 Innungen (68,4% ) Gesellenprüfungen abgehalten. Bei 46% der
Innungen hat sich diese Prüfung auch auf Buch= und Rechnungsführung
erstreckt. Nicht bestanden wurde die Prüfung von 1,2 der Lehrlinge,
die sich ihr unterzogen haben. Nach einer Schätzung der Denkschrift
würden bei allen Innungen mit Prüfungsrecht 95 % der ihre Lehrzeit
beendigenden Lehrlinge sich einer Prüfung unterzogen haben.
der Vorschriften der Gewerbeordnung besteht bei 808 von 8644 Innungen
die Hälfte der Beisitzer der Prüfungsausschüsse nicht aus
Gesellen, hauptsächlich deshalb, weil nicht genügend wahlberechtigte
Gesellen vorhanden waren. Die Lehrzeit beträgt in der Regel drei
Pabere Die Innungen mit Prüfungsrecht h#ben für die Prüfungen
182 036 A ausgegeben und an Gebühren 331 154 -4& eingenommen,
also einen überschuß von 149 118 A erzielt. Die Innungen 00ne
Prüfungsrecht haben 7145 —4 an Kosten aufgewandt und 14 950 —
vereinnahmt, also einen Überschuß von 7805 -4 gehabt. Insgesamt
haben also die Innungen aus den Prüfungen eine Reineinnahme
von 156 923 4 gehabt. Zählt man hierzu noch die Einschreibegebühren
im Betrage von 247 634 M, so belaufen sich die Einnahmen
aus dem Lehrlingswesen auf insgesamt 404 557 -&.
über das gewerbliche Schulwesen wird in einem späteren Abschnitt
näher berichtet, es sollen aber hier wenigstens die Hauptzahlen hinsichtlich
der Innungsschulen mitgeteilt werden. Im ganzen haben
791 Innungen 785 Schulen errichtet, von diesen sind 369 nach Erlaß
des Handwerkergesetzes einperichtet worden, verschiedene Innungen
haben gemeinsam eine Schule errichtet. Von je 100 Innungen hatten