Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1840. (17)

216

lich  im  Pfarrdorfe  angesessenen  Pfarrgenossen  und  ein  bestaͤndiges  Einkommen  aus
eigenen  Guͤtern,  Zehenten,  Grundgefaͤllen,  Capitalzinsen  und  gestifteten  Gebuͤhren  von
914  fl.  verbunden  ist,  haben  ihre  vorschriftmaͤßig  verfaßten  Gesuche  binnen  vier  Wochen
bei  dem  K.  katholischen  Kirchenrath  einzureichen.

5)  Durch  den  Tod  des  Geheimen-Canzlisten,  Sekretärs  Hahn,  ist  bei  dem
K.  Geheimenrathe  die  Stelle  eines  Geheimen-Canzlisten  in  Erledigung  gekommen-Die
  Bewerber  um  dieselbe  haben  innerhalb  drei  Wochen  ihre  Gesuche  bei  dieser
obersten  Staatsbehörde  einzureichen.

#.
#

Widerruflich  angestellter  Diener.

Durch  höchste  Entschlieung  vom  4.  d.  M.  haben  Seine  Königliche  Majestät
den  Assistenten  des  Cataster-Büreaus,  Christian  Friedrich  Meper  aus  Sindelfingen,
Oberamts  Böblingen,  zum  normalmäßigen  Kanzlei-Assistenten  des  Kriegs-Ministeriums
gnädigst  ernannt.

Am  2.  d.  M.  sind  die  Rechts-Erkennmnisse  vom  Monat.  Februar  d.  J.  ausgegeben  werden.