— 105 —
Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr.. 11.—
(Nr. 8553.) Vertrag zwischen Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen
und Seiner Hoheit dem Herzoge von Braunschweig und Lüneburg wegen
Bearbeitung der Auseinandersetzungsgeschäfte in den Grenzgebieten der
Königlich Preußischen Provinz Hannover und des Herzogthums Braunschweig-
Lüneburg. Vom 11. September 1877.
Se Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Hoheit
der von Braunschweig und Lüncbutg von gleichem Wunsche beseelt,
das Wohl Ihrer Länder zu befördern, haben die Herbeiführung einer zweck-
mäßigen Behandlung der in dem Grenzgebiete zwischen der Königlich Preußischen
Provinz Hannover und dem Herzogthum Braunschweig-Lüneburg anhängigen
und anhängs werdenden Auseinandersetzungen beschlossen und zu Verhandlungen
darüber zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Regierungsassessor Franz Sterneberg,
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg:
Hechsiihren Landesökonomierath Dr. Julius Georg Schwarzen=
erg,
von welchen Bevollmächtigten nach Mittheilung rer. Vollmachten folgender
Vertrag unter Vorbehalt der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen und
Landesvertretungen abgeschlossen worden ist.
Artikel 1.
Die Provokationen auf Gemeinheitstheilungen, wirthschaftliche Zusammen--
legung von Grundstücken (Verkoppelung), Abstellung von Servituten (Sepa-
ration), Fixation ungemessener Realberechtigungen und Ablösung von Reallasten
sind, wenn die dem Verfahren unterworfenen Grundstücke zum Theil in der
Ges. Samml. 1878. (Nr. 8553.) 18
Ausgegeben zu Berlin den 12. März 1878.