Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1878. (69)

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Anlage A. 
Verhandelt im Forsthause zu Stepenitz, den 24. August 1876. 
In Veranlassung des Auftrages der Königlichen Regierung zu Potsdam, bezie- 
bungsweise des Großherzoglichen Ministerii des Innern zu Schwerin, wegen 
Veränderung der Mecklenburg-Preußischen Landesgrenze, gemäß dem Vertrage 
wischen der Verwaltung des adeligen Fräuleinstifts Marienfließ und der Lübzer 
mts- und Forstbehörde, betreffend Umtausch von Waldflächen und Ablösung 
von Stiftsgefällen, waren heute zusammengetreten: 
der Stiftsvorsteher Ritterschaftsrath von Rohr-Wahlen-Jürgaß 
auf Meyenburg, als Kommissarius der Königlichen Regierung zu 
Potsdam, und 
der Amtshauptmann Jarneckow aus Lübz, als Kommissarius des 
Großherzoglichen Ministerii des Innern zu Schwerin. 
Ferner hatten sich auf Einladung eingefunden: 
von Seiten Mecklenburg= Schwerinscher Forstverwaltung: 
der Forstmeister von Oertzen aus Lübz; 
von Seiten der Verwaltung des adeligen Fräuleinstifts Marienfließ: 
der Stiftssekretär Ernst aus Stepenitz. 
Noch waren anwesend: 
von Seiten der Mecklenburg. Schwerinschen Forstverwaltung: 
der Förster Radel aus Twietforth und 
der Holzwärter Mörer aus Retzow. 
Nachdem man sich im Schulzenhause zu Wahlsdorf versammelt hatte, wo- 
selbst anwesend gefunden wurden: 
der Erbpächter Frick von Quaßlin, als Gemeindevorstand und Erb- 
pachtbesitzer des Hofes Quaßlin, und 
der Schuze Malchow von Wahlsdorf, als Gemeindevorstand von 
Wahlsdorf, wie auch 
der Büdner Malchow von Wahlsdorf, als Adiazent, 
hat man gemeinschaftlich die regulirte neue Grenze zwischen den Feldmarken Ste- 
penitz einerseits und Quaßlin und Retzow andererseits in Augenschein genommen. 
Die Grenzbemerkmalung, wie sie zu dem vorliegenden Protokoll vom 
10. April d. J., betreffend Tradition von ausgetauschten Waldflächen, vereinbart 
worden, fand sich hergestellt vor. 
An den Quaßliner Tannen, welche an das Stift Marienfließ zu Stepenitz 
Seitens der Mecklenburgischen Domanialverwaltung abgetreten sind, ist der 
trockene Graben, welcher ganz zum Gebiet des Stifts übergegangen, aufgezogen. 
r. 8576.)
	        
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