Full text : Protokolle der im October 1873 im Königlich Preußischen Unterrichts-Ministerium über verschiedene Fragen des höheren Schulwesens abgehaltenen Conferenz.

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zu  heben,  daß  ihm  bei  den  Versetzungen  das  Gewicht  eines  Hauptgegenstandes
  beigelegt  werde.

Die  nämliche  Frage,  ob  das  Lateinisch  für  obligatorisch,  facultativ
  oder  ausgeschlossen  erklärt  werden  müsse,  wurde  auch  bezüglich
der  in  Aussicht  genommenen  anderweit  organisirten  höh.  Bürgerschule
  erörtert,  welche  nach  dem  Vorschlage  des  Referenten  mit  der
Realschule  zu  einem  Organismus  verbunden  werden  soll.

Geh.  R.  Stieve  knüpfte  an  die  von  dem  Referenten  zur  Erläuterung
  seiner  Ansichten  aufgestellte  Analogie  an,  daß  die  höh.
Bürgerschule  sich  zur  Realschule  verhalten  solle,  wie  das  Progymnasium
  zum  Gymnasium.  Diese  Vergleichung  könne  er  nicht  für
treffend  erachten,  da  das  Progymnasium  durch  den  einheitlichen
Lehrplan  des  Gymnafiums  einen  festbestimmten  Charakter  habe,
dagegen  sowohl  für  die  Realschule  wie  für  die  höh.  Bürgerschule
zwei  verschiedene  Arten,  mit  und  ohne  Latein,  statuirt  würden.

iesen  Unterschied  aber  durch  Hinzufügung  eines  facultativen  Unterrichts
  in  der  lateinischen  Sprache  ermäßigen  zu  wollen,  halte  er
um  so  weniger  für  zulässig,  da  ohnehin  die  höh.  Bürgerschule  mit
fremdsprachlichem  Unterrichte  schwer  belastet  sei.

Seines  Erachtens  lasse  sich  die  Frage  über  die  Stellung  des
Lateins  an  den  Realschulen  nicht  dadurch  lösen,  daß  man  das  bisherige
  Nebeneinanderbestehen  der  Realschulen  mit  und  ohne  Latein
beibehalte,  und  ihm  nur  seine  principiell  unterscheidende  Bedeutung
entziehe;  sondern  man  werde  sich  in  dieser  Frage  für  ein  Entweder
—  Oder  entscheiden  müssen.  Ohne  die  daraus  hervorgehenden
Schwierigkeiten  zu  verkennen,  halte  er  doch  für  wahrscheinlich,  daß
man  sich  in  diesem  Dilemma  für  das  Aufgeben  des  Latein  an  den
Realschulen  werde  entscheiden  müssen.  Dieser  Auffassung  traten  unter
anderen  auch  die  HH.  Bonitz  und  Techow  bei.

Ersterer  bemerkte,  den  Antrag  des  Referenten,  daß  fortan  die
Aufnahme  oder  Nichtaufnahme  des  Lateinischen  in  den  Lehrplan
der  Realschulen  keinen  wesentlichen  Unterschied  derselben  bilden  solle,
sich  nicht  aneignen  zu  können.  Werde  einmal  das  Lateinische  aufenommen,
  so  könne  dasselbe  keine  außer  Rechnung  zu  lassende  Rolle
spielen,  sondern  mache  in  der  That  die  Lehranstalt  zu  einer  wesentlich
  anderen,  und  zwar  entfremde  es  sie  seines  Erachtens  der  eigentlichen
  Aufgabe  der  Realschule  und  erschwere  das  Erfüllen  derselben.
Besonders  bedenklich  erscheine  es  ihm  überdies,  wenn  behufs  der  für
diese  Art  der  Realschulen  zulässigen  Bifurcation  dem  Gymnasium
Aenderungen  z.  B.  in  Betreff  des  Griechischen,  sollten  zugemuthet
werden,  welche  den  Gesammterfolg  seines  Unterrichts  gefährden  würden.

Der  Referent  erklärte  hiergegen,  daß  nach  feine  Auffassung
die  Realschule  und  höh.  Bürgerschule  ohne  Latein  allerdings  den  Charakter,
  welchen  man  diesen  Schulen  beilegen  wolle,  reiner  repräsentire,
daß  man  aber,  wenn  man  sich  auf  den  Boden  der  gegebenen  Ver-