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zu heben, daß ihm bei den Versetzungen das Gewicht eines Hauptgegenstandes
beigelegt werde.
Die nämliche Frage, ob das Lateinisch für obligatorisch, facultativ
oder ausgeschlossen erklärt werden müsse, wurde auch bezüglich
der in Aussicht genommenen anderweit organisirten höh. Bürgerschule
erörtert, welche nach dem Vorschlage des Referenten mit der
Realschule zu einem Organismus verbunden werden soll.
Geh. R. Stieve knüpfte an die von dem Referenten zur Erläuterung
seiner Ansichten aufgestellte Analogie an, daß die höh.
Bürgerschule sich zur Realschule verhalten solle, wie das Progymnasium
zum Gymnasium. Diese Vergleichung könne er nicht für
treffend erachten, da das Progymnasium durch den einheitlichen
Lehrplan des Gymnafiums einen festbestimmten Charakter habe,
dagegen sowohl für die Realschule wie für die höh. Bürgerschule
zwei verschiedene Arten, mit und ohne Latein, statuirt würden.
iesen Unterschied aber durch Hinzufügung eines facultativen Unterrichts
in der lateinischen Sprache ermäßigen zu wollen, halte er
um so weniger für zulässig, da ohnehin die höh. Bürgerschule mit
fremdsprachlichem Unterrichte schwer belastet sei.
Seines Erachtens lasse sich die Frage über die Stellung des
Lateins an den Realschulen nicht dadurch lösen, daß man das bisherige
Nebeneinanderbestehen der Realschulen mit und ohne Latein
beibehalte, und ihm nur seine principiell unterscheidende Bedeutung
entziehe; sondern man werde sich in dieser Frage für ein Entweder
— Oder entscheiden müssen. Ohne die daraus hervorgehenden
Schwierigkeiten zu verkennen, halte er doch für wahrscheinlich, daß
man sich in diesem Dilemma für das Aufgeben des Latein an den
Realschulen werde entscheiden müssen. Dieser Auffassung traten unter
anderen auch die HH. Bonitz und Techow bei.
Ersterer bemerkte, den Antrag des Referenten, daß fortan die
Aufnahme oder Nichtaufnahme des Lateinischen in den Lehrplan
der Realschulen keinen wesentlichen Unterschied derselben bilden solle,
sich nicht aneignen zu können. Werde einmal das Lateinische aufenommen,
so könne dasselbe keine außer Rechnung zu lassende Rolle
spielen, sondern mache in der That die Lehranstalt zu einer wesentlich
anderen, und zwar entfremde es sie seines Erachtens der eigentlichen
Aufgabe der Realschule und erschwere das Erfüllen derselben.
Besonders bedenklich erscheine es ihm überdies, wenn behufs der für
diese Art der Realschulen zulässigen Bifurcation dem Gymnasium
Aenderungen z. B. in Betreff des Griechischen, sollten zugemuthet
werden, welche den Gesammterfolg seines Unterrichts gefährden würden.
Der Referent erklärte hiergegen, daß nach feine Auffassung
die Realschule und höh. Bürgerschule ohne Latein allerdings den Charakter,
welchen man diesen Schulen beilegen wolle, reiner repräsentire,
daß man aber, wenn man sich auf den Boden der gegebenen Ver-