Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Elfter Band. (11)

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und  nötigte  Deutschland  zur  Abwehr,  zum  Unterseebootkrieg.


Schon  bald  nach  Kriegsausbruch  schuf  sich  England,
  wie  Minister  Runciman  am  10.  Januar  1917
im  Unterhause  zugestand.  die  längste  Bannwarenliste,
die  die  Welt  je  gesehen  hat-.  Nach  Aufhebung  der
Unterscheidung  zwischen  bedingter  und  unbedingter
Bannware  beschlagnahmte  England  nach  altem
Brauch  auf  neutralen  Schiffen  alle  Güter  für  neutrale
  Häfen,  sobald  englische  Willkür  den  Verdacht
hegte,  daß  sie  für  Feindesland  bestimmt  sein  könnten.

England  vermochte  nicht  eine  formelle  Blockade
über  die  deutschen  Küsten  zu  verhängen.  Um  den
Deutschen  alle  Zufuhren  abzuschneiden,  erklärte  es  am
3.  November  1914  die  ganze  Nordsee  als  Kriegsgebiet
und  sperrte  sie  durch  seine  papierene  Hochseeblockade
derart,  daß  auch  Holland  und  die  skandinavischen
Staaten  vom  freien  Seeverkehr  abgeschnitten  und  genötigt
  werden  konnten,  ihre  Handelsdampfer  englische
Häfen  anlaufen  zu  lassen,  nachdem  die  englischen
Kriegsfahrzeuge  wegen  der  deutschen  Unterseebootgefahr
  angewiesen  worden  waren,  die  neutralen
Schisse  nicht  auf  hoher  See  zu  durchsuchen.  In  den
englischen  Häfen  war  die  Untersuchung  von  Schiff
und  Ladung  so  umständlich  und  peinlich  wie  möglich.
Jedes  Schi  mußte  seine  Ladung  löschen.  Nach  dem
englischen  Weißbuch  von  Neujahr  1916  prüfte  man
jedes  Stück  im  Lichte  all  der  Nachrichten,  die  aus  den
verschiedenen  der  Regierung  zu  Gebote  stehenden
Quellen  (durch  Handelsausspäherei  oft  sehr  unsauberer
  Art)  gewonnen  wurden  und  deren  Anzahl  jetzt
nach  1½jähriger  Kriegsdauer  sehr  beträchtlich  ist.
Hunderte  von  neutralen  Schien  mit  Lebensmitteln,
Rohstoffen  und  verderblichen  Waren  für  Holland  und
Slandinavien  wurden  monatelang  in  englischen  Häfen
  zurückgehalten  und  umständlich  untersucht.  Bannware
  war  nach  englischer  Auffassung  jede  Ware,  deren
Weiterausfuhr  die  neutralen  Staaten  nicht  verboten
hatten.  Wurden  die  beanstandeten  Ladungen  freigegeben
  und  waren  sie  dem  englischen  Markt  erwünscht,
  so  suchte  man  sie  unter  Hinweis  auf  die  Kosten
der  Wiedereinladung  billig  anzukaufen  oder  ließ  sie
enteignen.  Nordamerikanische  Beschwerden  darüber
beschied  England  ablehnend.  Am  7.  Januar  1915
verwies  Grey  auf  die  rnationale  Sicherheite,  mit  der
jeder  übergriff  entschuldigt  wurde,  und  auf  die  angeblichen
  =  Abweichungen  der  Gegner  von  den  Regeln  der
Lesliiung  und  Menschlichkeite.  Nach  Einsetzen  des
Unterseebootkrieges  von  1917  gab  England  neutrale
Schiffe,  die  es  angehalten  hatte,  nur  frei,  wenn  sie
sich  zu  neutralitätswidrigen,  gefährlichen  Fahrten  in
englischen  Diensten  verpflichteten.

ngland  veranlaßte  die  nordamerikanische  Union
nach  ihrer  Kriegserklärung,  die  Lebensmittelausfuhr
nach  den  neutralen  Staaten  Europas  (Holland,  Spanien,
  Schweiz,  Schweden,  Norwegen,  Dänemark)  vom
15.  Juli  1917  anzuverbieten.  Nur  wenn  sich  diesevertragsmäßig
  verpflichteten,  keinerlei  Waren,  besonders
keine  Lebensmittel,  auch  nicht  eigene  Landeserzeugnisse,
wie  Vieh  und  Fleisch,  nach  Deutschland  auszuführen,
nur  dann  sollte  das  Ausfuhrverbot  abgeschwächt  und
ihnen,  soweit  nach  Versorgung  der  Verbündeten  Vorräte
  übrigblieben,  der  eigene  Bedarf  in  knapper  Zumessung
  unter  Aussicht  von  Beamten  der  Vereinigten
Staaten  geliefert  werden.  Die  bereits  abgeschlossenen
Kornankäufe  der  Neutralen  in  Neuyorkwurden  zurückgehalten.
  Vergeblich  verwahrten  sich  die  Neutralen
gegen  diese  Erweiterung  des  englischen  Aushunge-IV.

  Kultur  und  Geistesleben

rungskrieges.  Von  Deutschland  erhielten  sie  Kohlen,
Arzneien  und  andere  unentbehrliche  Zufuhren  und
konnten  auf  den  Güteraustausch  mit  Deutschland,  auf
jede  Ausfuhr  nach  Deutschland  unmöglich  verzichten.
Indessen  verlangte  man  in  Washington,  die  Neutralen
sollten  alles,  was  sie  vom  Auslande  benötigten,  ausschließlich
  aus  den  Verbandsländern  beziehen,  obwohl
England  Kohlen  nur  ungenügend  und  nur  zu  übermäßig
  hohen  Preisen,  Arzneien  usw.  garnicht  zuführen
konnte.  Durch  solche  Vergewaltigung,  durch  Preisgabe
ihrer  handelspolitischen  Neutralität,  durch  Knebelung
ihrer  Selbständigkeit  sollten  die  neutralen  Staaten  an
der  Seite  des  Verbandes  in  den  Krieg  hineingezwunen

  werden.  Solange  die  Vereinigten  Staaten  von

merika  neutral  waren,  beanspruchte  Präsident  Wil.
son  für  sie  freien  Handel  mit  allen  Regierungen,  auch
freie  Massenausfuhr  von  Kriegsbedarf  als  ein  Recht
der  Neutralen,  verleugnete  dieses  Recht  aber  ohne
Scheu,  als  er  den  Krieg  gegen  Deutschland  erklörte,
angeblich  um  Amerikas  neutrale  Handelsrechte  zu
wahren  im  Namen  von  Demokratie  und  Menschlichkeit
  und  zum  Schutz  der  kleinen  Staaten,  die  es  in
Wirklichkeit  gröblich  vergewaltigte.  Auch  die  Schiffe
sollten  ihnen  entzogen  werden.

Englands  üÜbergriffe  zur  See  schädigten  mehr  den
neutralen  als  den  feindlichen  Handel.  Wie  die  schwei.

erische  Schrift  „Englands  Kriegführung  gegen  die
eutralene  (Zürich  1917)  darlegt,  suchte  England
den  Krieg  tunlichst  durch  die  Neutralen  führen  zu
lassen  und  auf  sie  einen  Teil  der  Kriegslasten  abzuwälzen.
  England  dresfan  seine  Handelsschiffe  und
veranlaßte  sie  durch  Geheimerlaß  zur  Führung  neutraler,
  also  falscher  Flaggen,  verweigerte  neutralen
  Dampfern  die  Schlffsccohe.  oder  gab  sie  nur  dann.
wenn  sie  mit  Ladung  einliefen  oder  sich  verpflichteten.
ein  Drittel  ihres  Frachtraums  dem  englischen  Verkehr
vorzubehalten  und  keinen  feindlichen  Hasen  anzulaufen;
  es  erklärte  im  April  1916  deutsche  Schiffskohle
als  Bannware  und  ließ  sie  auf  neutralen  Schiffen  beschlagnahmen,
  um  diese  Schiffe  in  seinen  Dienst  zu
zwingen  und  seine  Gewaltherrschaft  über  die  Neutralen
  noch  zu  verschärfen.

Nach  dem  Londoner  Seekriegsrechtsabkommen
durften  auf  neutralen  Schiffen  nur  feind'iche  Wehr.
pflichtige,  die  bereits  in  die  feindliche  Streitmacht
eingereiht  waren,  gefangengenommen  werden.  England
  beeilte  sich  nach  Kriegsbeginn,  die  neutralen
Schiffe  peinlich  zu  untersuchen  und  alle  männlichen
Deutschen,  auch  Greise,  zu  Kriegsgefangenen  zu
machen.  Dadurch  hielt  es  viele  Tausende,  vielleicht
Hunderttausende,  von  dem  Eintritt  in  das  deutsche
Heer  zurück.  England  übertrug  den  Krieg  auch  auf
feindliches  Privateigentum  in  seinem  Bereich,  ließ
deutsche  Geschäftshäuser  in  England  auflösen  und  in
seinen  wie  in  den  besetzten  deutschen  Kolonien  zum
Teil  zerstören.

Am  20.  September  1914  hatte  England  versicherm
lassen:  »Die  Freiheit  der  Meere  für  friedlichen  Handel
  ist  ein  feststehender  und  allgemein  anerkannter
Grundsatz.=  Nach  der  Durchlöcherung  des  Londoner
Seekriegsrechtsabkommens  und  nach  der  äußersten
Vergewaltigung  der  Neutralen  war  Grey  keck  genug,
am  14.  November  1915  im  Unterhause  zu  erklären,  daß
England  seine  Oberseeherrschaft  als  Vertrauensamt
betrachte  und  nur  im  Interesse  der  Freiheit  benutze
—  im  Interesse  der  englischen  Freiheit.

Zur  Entschuldigung  Englands  meinten  gemäßigte
Engländer,  das  Völkerrecht  sei  etwas  Lebendiges,  der