Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1880. (71)

— 213 — 
Gesetz-Sammlung 
für die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
–.. Nr. 17. — 
  
(Nr. 8709.) Bekanntmachung, betreffend das Ergebniß der Klassensteuer-Veranlagung für das 
' Jahr vom 1. April 1880/81. Vom 25. März 1880. 
A-# Grund der Bestimmungen im §.# 6 des Gesetzes vom 25. Mai 1873 
(Gesetz Samml. S. 213) und im F§. 5 des Gesetzes von demselben Tage eset 
Samml. S. 222), sowie im Artikel II des Gesetzes vom 12. März 1877 (Gesetz- 
Samml. S. 8 wird hierdurch bekannt gemacht, daß an Klassensteuer für das 
Jahr vom 1. April 1880/81 nur 
2 Mark 88 Pfennig 
auf jede 3 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sind. 
Der Normalbetrag der Klassensteuer ist gesetzlich fest- 
gestellt a. 42 100 000 Mark. 
Der durch Reklamationen und Rekurse entstandene 
Ausfall gegen den Normalbetrag des Jahres vom 1. April 
1879/80 ist festgestellt affff. 777502 
Sind zusammen.. 42 877 502 Mark. 
Hiervon kommt in Abzug der aus dem 
Jahre 1879/80 nach der Bekanntmachun 
vom 25. März 1879 (Gesetz-Samml. S. 120 
auszugleichende Mehrbetrag voo# 501 301 Mark, 
sowie der Betrag 0nnnyyya 181. 
um welchen sich das Veranlagungssoll zweier 
Bezirke für 1879/80 in Folge nachträglicher 
Berichtigung vorgekommener Irrthümer er- 
höht hat. 
Sind zusammen . . . .. 501 482= 
und verbleiben. 42 376 020 Mark. 
Veranlagt sind für das Jahr 1880811 . 44 155 641 
mithin mehr. 1779 621 Mark. 
Hiernach würden, um die berichtigte Soll-Einnahme von 42 376 020 Mark 
zu erhalten, auf jede 3 Mark der veranlagten Jahressteuer zu entrichten sein: 
2. Mark 87%½% Pfennig. 
Ges. Samml. 1880. (Nr. 8709.) 
Ausgegeben zu Berlin den 28. März 1880.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.