Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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2.  Der  Centralstelle  des  landwirthschaftlichen  Vereins.

Bekanntmachung,  betreffend  die  Jahrs=  (September-)  Preise  für  technische  und  landwirthschaftliche
Erfindungen  und  Leistungen.

Zu  Belebung  der  vaterländischen  Industrie  sind  von  Seiner  Majestät
  dem  Könige  nachstehende  Jahrspreise  gndigst  ausgesetzt,  deren  wirkliche
Ertheilung  am  27.  Spetember  1841  erfolgen  soll  und  sofort  oͤffentlich  bekannt  gemacht
  werden  wird:

1)  Dreißig  Dukaten  und  eine  silberne  Medaille  fuͤr  die  beste  von
einem  Wuͤrttemberger  erfundene  und  zur  Ausfuͤhrung  gekommene  Maschine
oder  Vorrichtung  zu  einem  gemeinnuͤtzigen,  besonders  landwirthschaftlichen
oder  technischen  Gebrauche;
dreißig  Dukaten  und  eine  silberne  Medaille  für  die  nuͤtzlichste,  von
einem  Württemberger  gemachte  chemische  Entdeckung  oder  neue  Anwendung
bekannter  chemischer  Mittel  und  Grundsäße  zu  irgend  einem  gemeinnühigen
Zwecke,  insbesondere  zur  Erleichterung  oder  Vervollkommnung  der  wirthschaftlichen
  oder  technischen  Gewerbe;

5)  dreißig  Dukaten  und  eine  silberne  Medaille  für  die  Einführung
und  Verbreitung  neuer  nüßlicher  Culturen  oder  für  wesentliche  Verbesserungen
in  dem  Betriebe  der  Landwirthschaft  überhaupt,  oder  ihrer  einzelnen  Zweige,
namentlich  des  Ackerbaues,  des  Futterbaues,  des  Weinbaues,  des  Obstbaues,
des  Waldbaues  und  der  Viehzucht.

Die  Bewerbungen  um  vorstehende  Preise  sind  bei  der  Centralstelle  des
landwirthschaftlichen  Vereins,  welcher  die  Prüfung  und  Begutachtung  der
betreffenden  Gegenstände  aufgetragen  ist,  spätestens  bis  zum  15.  August  1841,  und
zwar  mit  oberamtlichen  Berichten  begleitet,  einzureichen.  Eingaben  ohne  oberamtliche
  Berichte  werden  nicht  berücksichtigt.

Bei  mechanischen  Erfindungen  müssen  entweder  die  Maschinen  selbst,  oder  genaue
Mobelle  mit  eingesendet,  bei  chemischen  Gegenstaͤnden  deutliche  Beschreibungen  nebst

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