Full text : Blätter für Rechtsanwendung. LXXI. Band. (71)

118  6.  Der  preußische  „Selbstdenker“  in  seinem  parlamentarischen  Wirken

das  Feuer  der  Berliner  Straßenpolitik  im  Jahre  1848  durch
den  Wind  der  Plakatenpresse  und  der  Klubs  angefacht  worden
sei  und  Auftritte  herbeigeführt  habe,  die  zu  den  schmachvollsten
in  der  preußischen  Geschichte  gehörten,  gegen  welche  die  Gesetze
sich  machtlos  erwiesen.  Ungezügelte  Preßfreiheit  und  ein  Versammlungsrecht
  ohne  Kontrolle  nötigten  jede  Regierung  zu
einem  fortwährenden  Kriegsfuß  gegen  den  Aufruhr.  Er  bestritt,
daß  der  Geist  des  Aufruhrs,  wie  man  behauptete,  vollkommen
gewichen  sei:  die  Demonstrationen  auf  dem  Kirchhof  der  Märzgefallenen
  im  Friedrichshain  am  Jahrestage  der  Berliner  Revolution
  bestätigten  seine  Behauptung  und  Lieder,  die  am
18.  März  gesungen  seien,  wie
„Wir  färben  echt,  wir  färben  gut,
Wir  färben  mit  Tyrannenblut“

seien  noch  weniger  beruhigender  Natur.  In  diesen  Tagen  war
er  im  Friedrichshain  gewesen  und  hatte  in  Anknüpfung  an
den  Gang  die  Worte  gesprochen:  „Mein  Herz  schwillt  vor
Gift,  wenn  ich  sehe,  was  sie  aus  meinem  Vaterlande  gemacht
haben,  diese  Mörder,  mit  deren  Gräbern  der  Berliner  noch
heute  Götzendienst  treibt."

Die  Behauptungen  eines  Vorredners,  das  Volk  von  Berlin
wolle  die  Aufhebung  des  Belagerungszustandes,  bezeichnete  er  als
unrichtig  und  er  wandte  sich  gegen  den  Mißbrauch,  den  man  mit
dem  Worte  „Volk“  treibe.  Jeder  verstehe  darunter,  was  in  seinen
Kram  passe,  gewöhnlich  einen  beliebigen  Haufen  von  Individuen,
die  er  für  seine  Ansichten  gewonnen  habe.  „Das  wahre  preußische
Volk“,  so  sagte  er  dann,  „hat  in  der  letzten  Zeit  viel  Geduld
gezeigt  und  große  Leichtgläubigkeit  gegen  diejenigen,  die  sich
seine  Freunde  nennen.  Aber  in  der  Abstimmung  über  die  Adresse
wird  das  Volk  Material  genug  erhalten,  sich  darüber  aufzuklären,
  wer  zwischen  ihm  und  seinem  Frieden,  wer  zwischen  ihm
und  seinem  Recht  steht.“

Mit  großem  Nachdruck  kämpfte  Bismarck  gegen  das  uneingeschränkte
  Vereinsrecht.  Er  nannte  dieses  sogenannte  Grundrecht
  eine  Eroberung  der  Revolntion  auf  Kosten  des  allgemeinen
Grundrechtes  des  friedlichen  Bürgers,  des  Rechtes  auf  unge-